Die Rechtsstellung des Ombudsmannes wird im Allgemeinen durch ein Gesetz geregelt. Dieses Gesetz bestimmt, wozu er berechtigt ist, was er von wem verlangen darf, …
Er wird versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Bedingung dafür ist, dass die Parteien schon einen ersten erfolglosen Versuch gewagt haben, das Problem zu lösen. Der Ombudsmann wird Informationen sammeln und Ratschläge erteilen.
Seine Ratschläge sind unverbindlich. Das heißt, dass die beanstandete Firma nicht verpflichtet ist, sie zu befolgen. Macht sie das nicht, dann hat sie allerdings zu erklären, weshalb nicht.
Im Allgemeinen sind während des gesamten Verlaufs des Verfahrens Fristen vorgesehen.
Es ist möglich, dass die Streitsache „eingefroren“ wird (z.B. Eintreibungsverfahren), während sich der Ombudsmann mit dem Problem beschäftigt. Im Allgemeinen darf diese Frist eine im Voraus bestimmte Höchstdauer nicht überschreiten. Sie erkundigen sich also am besten vorher.
Misslingt das Eingreifen durch den Ombudsmann, so können die Parteien immer noch auf das Schiedsverfahren zurückgreifen oder sich ans Gericht wenden.
Die Dienstleistungen eines Ombudsmannes sind bisher kostenlos.
Plattform der Ombudsmänner in Belgien. (nur auf Niederländisch und Französisch)