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    Adresse :

    North Gate II
    Boulevard du Roi Albert II 8, bte 1
    1000 Brüssel

    Tel.: +32 2 702 52 20 
    Fax: +32 2 808 71 29 
    E-Mail: contact@mediationconsommateur.be
    Webseite: www.mediationconsommateur.be

    Einen Vermittlungsantrag einreichen
    via Belmed

    Für welche Probleme

    Der Ombudsdienst für Verbraucher erfüllt die drei folgenden Aufgaben:

    • Den Verbraucher darüber informieren, welche Möglichkeiten es gibt, um eine verbraucherrechtliche Streitigkeit außergerichtlich (gütlich) zu lösen;
    • Alle Verbraucherbeschwerden in Empfang nehmen und an die zuständige Stelle weiterleiten;
    • Selber die Beschwerde behandeln, um eine gütliche Einigung zu erzielen, wenn kein einziger anderer Ombudsdienst Ihnen helfen kann.

    Kosten

    Der Ombudsdienst für Verbraucher ist völlig kostenlos.

    Sprachen

    • Deutsch
    • Niederländisch
    • Französisch
    • Englisch

    Territoriale Zuständigkeit

    Der Verbraucherombudsdienst ist zuständig für Beschwerden gegen ein Unternehmen, das in Belgien ansässiges ist oder das in Belgien über eine Filiale, eine Zweigstelle oder jede andere Art von Niederlassung verfügt.

    Zulassungsbedingungen

    Der Antrag, der beim Ombudsdienst gestellt wird, muss verschiedenen Zulässigkeitsbedingungen genügen:

    1. Sie müssen vorab versucht haben, den Streit direkt mit dem Unternehmen zu lösen;
    2. Der Antrag darf nicht anonym sein, und das Unternehmen muss deutlich identifiziert werden;
    3. Der Antrag darf nicht erfunden, quälerisch oder verleumderisch sein;
    4. Der Antrag darf nicht bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens oder eines Verfahrens der außergerichtlichen Streitbeilegung bei einer anderen qualifizierten Stelle (gewesen) sein;
    5. Der Antrag darf nicht derart sein, dass er das effektive Funktionieren des Ombudsdienstes für Verbraucher ernsthaft beeinträchtigt.

    Wie funktioniert es

    Der Ombudsdienst für Verbraucher wird versuchen, mit dem in die Streitigkeit verwickelten Unternehmen zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. Bleibt der Versuch erfolglos, dann wird der Ombudsdienst eine unverbindliche Empfehlung abgeben.

    Führen diese Schritte nicht zu einem befriedigenden Ergebnis, dann können die Parteien sich immer noch ans Gericht wenden.

    Formular

    Entweder verwenden Sie das Formular auf der Website oder Sie stellen mittels eines formlosen Schreibens einen Antrag.

    Partenaire de BelmedLogo belmed

    Letzte Aktualisierung
    25 Januar 2019