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    Adresse :

    square de Meeûs 35*
    1000 Brüssel

    Tel.: +32 2 547 58 71 
    Fax: +32 2 547 59 75 

    E-Mail: info@ombudsman-insurance.be

    Website: www.ombudsman-insurance.be/fr

    Einen Vermittlungsantrag einreichen
    via Belmed

    Für welche Probleme?

    Jedes Problem zwischen einem Kunden und einer Versicherungsgesellschaft, einem Versicherungsvermittler, einem Versicherungsagenten (Lebensversicherung, Feuerversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, Autoversicherung, Rechtsschutzversicherung, Arbeitsunfallversicherung, Vollkaskoversicherung, Haftpflichtversicherung, Familienhaftpflichtversicherung, Rücktrittsversicherung für Reisen, Versicherung Garantiertes Einkommen, Rentensparen, …) wie auch Probleme mit DATASSUR (= einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung, die Datenbestände verwaltet. Anhand dieser Datei kann der Versicherungsgeber überprüfen, ob die Informationen, die er vom Kunden erhält, richtig sind und kann er ebenfalls dessen Risikoprofil abschätzen).

    Über ein Netzwerk (FIN-NET) kann der Ombudsmann auch jede Streitsache bezüglich einer ausländischen Versicherungsgesellschaft an seine ausländischen Kollegen weiterleiten.  Liste der beteiligten Länder

    Kosten

    Keine

    Sprachen

    Sprache(n) des Verfahrens: FR oder NL

    Obligatorische Bedingungen für die Inanspruchnahme

    Es betrifft eine Streitsache mit einem Versicherungsunternehmen oder mit einem Versicherungsvermittler im Rahmen eines bestehenden Versicherungsvertrages in Belgien. (Handelt es sich um eine grenzüberschreitende Streitigkeit, so können Sie sich im Rahmen von FIN-NET an den Ombudsmann der Versicherungen wenden).


    Der Ombudsmann der Versicherungen rät Ihnen, zunächst zu versuchen, den Streit direkt mit der Versicherungsgesellschaft zu klären.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Die Unternehmen aus dem Versicherungsbereich müssen einen Verhaltenskodex (auf Französisch oder auf Niederländisch) in Bezug auf die Behandlung von Beschwerden ihrer Kunden beachten.

    Wenn der Kunde keine zufriedenstellende Antwort bekommt, kann er sich an den Ombudsmann wenden, der versuchen wird, mit dem beteiligten Unternehmen zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.

    Misslingt das Eingreifen durch den Ombudsmann, so können die Parteien immer noch auf das Schiedsverfahren zurückgreifen oder sich ans Gericht wenden.

    Formular

    Verwenden Sie das Musterformular auf der Website (auf Französisch oder auf Niederländisch) oder  stellen Sie formlos einen Antrag per E-Mail, Brief oder Fax.

    Regelung

    Der Ombudsmann beachtet strikte interne Verhaltensregeln, unter anderem zum Schutz des Arztgeheimnisses.

    Der Ombudsmann handelt gemäß der Verfahrensordnung (auf Französisch oder auf Niederländisch), die auf seiner Website verfügbar ist.

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    Letzte Aktualisierung
    7 Juli 2022