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Gemäß dem Gesetz vom 28. November 2022 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht oder das nationale Recht melden, welche in einer juristischen Einheit des Privatsektors festgestellt wurden, können Personen auf eigenen Wunsch – und sofern sie die gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllen – eine Meldung bei der vom König bestimmten zuständigen Stelle einreichen.
Mit dem Königlichen Erlass vom 22. Januar 2023 wurde der FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie im Rahmen seiner Überwachungsaufgaben und in den vom Gesetz genannten Bereichen zur zuständigen Stelle ernannt.
Dabei handelt es sich um die folgenden Bereiche:
- Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
- Produktsicherheit und -konformität;
- Verbraucherschutz;
- Netzsicherheit (im Energiebereich);
- Verstöße in Bezug auf den Binnenmarkt gemäß Artikel 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Wer kann eine Meldung einreichen?
Sie können eine Meldung als Whistleblower einreichen, wenn Sie
- im privaten Sektor arbeiten;
- Informationen über Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen in einem beruflichen Kontext erlangt haben.
Dieses Verfahren betrifft somit vor allem:
- die Beschäftigten des Unternehmens (aktuelle, angehende oder ehemalige)
- selbstständige Erwerbstätige
- Aktionäre
- Ehrenamtler
- Praktikanten
- Lieferanten …
Wann sind Sie kein Whistleblower?
Sie sind ein Verbraucher und haben einen Streit mit einem Unternehmen? Wenden Sie sich bitte an einem Ombudsdienst, um Ihr Problem zu lösen. Auf der Website ConsumerConnect finden Sie die Liste der zuständigen Ombudsleute (https://consumerconnect.be/procedures/adr).
Sie sind ein Verbraucher und haben einen Verstoß gegen das Verbraucherrecht festgestellt? Sie können eine Meldung über ConsumerConnect einreichen (https://consumerconnect.be/how-it-works).
Wie reicht man eine Meldung ein?
Sie können eine Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Zuständigkeitsbereiche des FÖD Wirtschaft über die gesicherte Plattform melden, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.
Sie können eine Meldung vertraulich und/oder anonym, schriftlich oder mündlich einreichen. Sie haben auch die Möglichkeit, dort alle beweiskräftigen Unterlagen hochzuladen.
Wichtig: Bewahren Sie Ihr einzigartiges Passwort auf, das Sie bei der Übermittlung Ihrer Meldung erhalten. Mit diesem Passwort können Sie sich über die Bearbeitung Ihrer Meldung informieren oder zu einem späteren Zeitpunkt problemlos auf den Inhalt zugreifen.
Unter welchen Bedingungen sind Sie als Whistleblower geschützt?
Diese Bedingungen werden in Kapitel 2 des Gesetzes vom 28. November 2022 näher erläutert.
- Es müssen triftige Gründe vorliegen, die Sie zu der Annahme veranlassen, dass die gemeldeten Informationen über die Verstöße zum Zeitpunkt Ihrer Meldung wahr sind und in den Anwendungsbereich der oben genannten Bereiche fallen, soweit es den FÖD Wirtschaft betrifft.
- Sie haben eine Meldung entweder über den internen Kanal des Unternehmens, mit dem Sie verbunden sind, oder über einen externen Kanal eingereicht.
- Sie sind auch bei einer anonymen Meldung geschützt, selbst wenn sich später herausstellt, dass Ihre Anonymität beeinträchtigt wurde.
Was passiert, nachdem Sie eine Meldung eingereicht haben?
Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihrer Meldung eine Empfangsbestätigung. Eine detaillierte Rückmeldung erhalten Sie innerhalb von drei Monaten nach demselben Datum oder innerhalb von sechs Monaten, wenn besondere Umstände vorliegen. Sie werden auch über das Ergebnis einer eventuell durchgeführten Untersuchung informiert.
Sollte sich nach Untersuchung Ihrer Meldung herausstellen, dass der FÖD Wirtschaft nicht für die Bearbeitung zuständig ist, werden wir Sie darüber informieren und Ihre Meldung an den föderalen Koordinator für externe Meldungen, d.h. den föderalen Ombudsmann, weiterleiten.
Wir verpflichten uns, jede Meldung über eine sichere Plattform vertraulich zu behandeln und dabei Ihre Anonymität zu gewährleisten, falls Sie dies wünschen.
Über diese Plattform können Sie jederzeit auf sichere Weise Informationen mit der für Ihre Meldung zuständigen Stelle austauschen. Ihre Anonymität bleibt ebenfalls gewahrt, wenn Sie dies wünschen.
Geltende Datenschutzregelung
Artikel 20 des Gesetzes vom 28. November 2022 legt die Geheimhaltungspflicht fest, die bei der Bearbeitung einer Meldung gilt. Es geht darum, die Identität des Urhebers einer Meldung zu schützen, ebenso wie alle Informationen, die direkt oder indirekt zu seiner Identifizierung führen können.
Sofern der Urheber einer Meldung nicht zustimmt, lehnt der FÖD Wirtschaft jeden Antrag auf Einsichtnahme, Erklärung oder Mitteilung, in welcher Form auch immer, eines Verwaltungsdokuments ab, aus dem direkt oder indirekt die Identität des Urhebers der Meldung hervorgeht.
Wenn der FÖD Wirtschaft Informationen erhält, die Geschäftsgeheimnisse beinhalten, darf er diese Geschäftsgeheimnisse nicht für Zwecke nutzen oder offenlegen, die über das hinausgehen, was für eine angemessene Überwachung erforderlich ist.
Personalien
Der FÖD Wirtschaft ist verpflichtet, bei der Bearbeitung von Meldungen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten.
Personenbezogene Daten, die für die Bearbeitung einer bestimmten Meldung offensichtlich nicht relevant sind, werden nicht erhoben oder, falls sie versehentlich erhoben werden, ohne ungerechtfertigte Verzögerung gelöscht.
Name, Funktion und Kontaktdaten der/des Meldenden, der von der Meldung betroffenen Person und jeder Person, auf die sich die Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen erstrecken, gegebenenfalls einschließlich ihrer Unternehmensnummer, werden gespeichert, bis der gemeldete Verstoß verjährt ist.
Schutz, Unterstützung und Rechtsmittel für Whistleblower
Um Unterstützung oder Informationen über die Begleitmaßnahmen für Whistleblower zu erhalten, können Sie sich an das Föderale Institut für Menschenrechte wenden.
FÖDERALES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE
Haftung von Whistleblower
Whistleblower, die in gutem Glauben und unter Beachtung der Schutzbedingungen (siehe oben) melden, unterliegen keiner gesetzlichen Haftung in Zusammenhang mit dieser Meldung, sofern sie vernünftigerweise davon ausgehen konnten, dass die Meldung derartiger Informationen notwendig war, um einen Verstoß gesetzeskonform aufzudecken.
Die Haftungsbefreiung ist weit gefasst und umfasst unter anderem:
- Die Offenlegung von vertraulichen Informationen, deren Vertraulichkeit durch einen Vertrag oder eine gesetzliche, regulatorische oder administrative Bestimmung vorgeschrieben war;
- Zivilrechtliche, strafrechtliche oder disziplinarische Maßnahmen sowie berufsrechtliche Sanktionen.
Diese Haftungsfreistellung gilt jedoch in bestimmten Fällen nicht (Artikel 5 und 27 des Gesetzes vom 28. November 2022), nämlich wenn die Ausschreibung:
- den Bereich der nationalen Sicherheit berührt;
- als Verschlusssache eingestufte Informationen enthält;
- Informationen enthält, die unter das Arztgeheimnis oder das Berufsgeheimnis von Rechtsanwälten fallen;
- Informationen enthält, die unter das Beratungsgeheimnis der Gerichte fallen;
- gegen die Strafprozessordnung verstößt;
- gegen Gesetze über die Beschaffung von Informationen oder den Zugang zu Informationen verstößt, wenn die Beschaffung oder der Zugang zu Informationen eine eigenständige Straftat darstellt.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Föderales Institut für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, die Sie in dieser Hinsicht rechtlich beraten kann.
Kontakte beim FÖD Wirtschaft
Beschwerde- & MeldestellenAbteilung Kommunikation
Rue du progrès 50 C
1210 Brüssel
Allgemeine Telefonnummer: 0800 120 33
Der Föderale Koordinator für externe Meldungen
Das Zentrum für Integrität des Föderalen Ombudsmanns übernimmt die Rolle des föderalen Koordinators und spielt in diesem Zusammenhang insbesondere eine Vermittlerrolle in Bezug auf das Meldeverfahren für Whistleblower.