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    Adresse:

    Henri Jasparlaan 93,
    1060  Sint-Gillis (Brüssel)

    Tel.: +32 2 533 97 86
    E-Mail: info@ombudsgdw.be
    Website: www.ombudsgdw.be

    Einen Vermittlungsantrag einreichen

    Für welche Probleme  

    Jeder Bürger – Gläubiger oder Schuldner, Privatperson oder Unternehmer – der sich durch die Intervention eines Gerichtsvollziehers in seinen Rechten verletzt fühlt und ein Vermittlungsverfahren einleiten möchte, kann sich an den Ombudsmann wenden.

    Der Ombudsmann erteilt keine Rechtsberatung und beantwortet keine juristischen Fragen. Der Ombudsmann befasst sich auch nicht mit formellen Beschwerden.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Gerichtsvollzieher einen Verstoß gegen die Standesregeln begangen hat, können Sie bei der Disziplinaranwaltschaft der nationalen Gerichtsvollzieherkammer eine Disziplinarbeschwerde gegen ihn oder sie einreichen. Füllen Sie dazu das entsprechende Formular unter dem folgenden Link aus: https://www.gerichtsvollzieher-belgien.be/

    Die Einreichung einer Disziplinarbeschwerde führt nicht zur Aussetzung eines laufenden Verfahrens.

    Kosten

    Die Vermittlung durch den Ombudsmann ist kostenlos.

    Sprachen

    Sprachen, in denen das Verfahren abgewickelt werden kann:

    • Niederländisch
    • Französisch

    Territoriale Zuständigkeit:

    • Belgien

    Formular für Vermittlungsantrag

    Zu Ihren Diensten   

    Wie es funktioniert

    Wenn ein Antrag zulässig und vollständig ist, erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihre Akte geöffnet wird. Der Ombudsmann kontaktiert dann den betreffenden Gerichtsvollzieher, um mit der Vermittlung zu beginnen. Die Bearbeitungsfrist eines Falles beträgt höchstens 90 Tage, je nach Komplexität. Die Bearbeitungszeit kann einmal um maximal 90 Tage verlängert werden.

     

    Die wichtigsten obligatorischen Bedingungen:

    • Im vorangegangenen Jahr haben Sie selbst versucht, den Streitfall direkt mit dem Gerichtsvollzieher beizulegen, ohne erfolgreich gewesen zu sein;
    • Der Antrag darf nicht anonym gestellt werden: Sie müssen Ihre Identität und Adresse angeben;
    • Der betreffende Gerichtsvollzieher muss benannt werden;
    • Sie haben keine Beschwerde bei der Nationalen Gerichtsvollzieherkammer, einer Bezirkskammer oder einem anderen Ombudsdienst eingereicht.

    Verfahrensvorschriften

    Verfahrensvorschriften  

    Letzte Aktualisierung
    3 Juli 2025