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Adresse:
Henri Jasparlaan 93,1060 Sint-Gillis (Brüssel)
Tel.: +32 2 533 97 86
E-Mail: info@ombudsgdw.be
Website: www.ombudsgdw.be
Einen Vermittlungsantrag einreichen
Für welche Probleme
Jeder Bürger – Gläubiger oder Schuldner, Privatperson oder Unternehmer – der sich durch die Intervention eines Gerichtsvollziehers in seinen Rechten verletzt fühlt und ein Vermittlungsverfahren einleiten möchte, kann sich an den Ombudsmann wenden.
Der Ombudsmann erteilt keine Rechtsberatung und beantwortet keine juristischen Fragen. Der Ombudsmann befasst sich auch nicht mit formellen Beschwerden.
Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung der Nationalen Gerichtsvollzieherkammer. Diese ist jeden Wochentag, außer mittwochs, zwischen 9 Uhr und 12 Uhr unter + 32 2 538 00 92 oder per E-Mail: legal@nkgb-cnhb.be erreichbar.
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine formelle Beschwerde angemessen ist, sollten Sie sich schriftlich an die Nationale Gerichtsvollzieherkammer oder die Bezirkskammer Ihres Wohnortes wenden.
Kosten
Die Vermittlung durch den Ombudsmann ist kostenlos.
Sprachen
Sprachen, in denen das Verfahren abgewickelt werden kann:
- Niederländisch
- Französisch
Territoriale Zuständigkeit:
- Belgien
Formular für Vermittlungsantrag
Wie es funktioniert
Wenn ein Antrag zulässig und vollständig ist, erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihre Akte geöffnet wird. Der Ombudsmann kontaktiert dann den betreffenden Gerichtsvollzieher, um mit der Vermittlung zu beginnen. Die Bearbeitungsfrist eines Falles beträgt höchstens 90 Tage, je nach Komplexität. Die Bearbeitungszeit kann einmal um maximal 90 Tage verlängert werden.
Die wichtigsten obligatorischen Bedingungen:
- Im vorangegangenen Jahr haben Sie selbst versucht, den Streitfall direkt mit dem Gerichtsvollzieher beizulegen, ohne erfolgreich gewesen zu sein;
- Der Antrag darf nicht anonym gestellt werden: Sie müssen Ihre Identität und Adresse angeben;
- Der betreffende Gerichtsvollzieher muss benannt werden;
- Sie haben keine Beschwerde bei der Nationalen Gerichtsvollzieherkammer, einer Bezirkskammer oder einem anderen Ombudsdienst eingereicht.