Beschwerden über unsere Dienstleistungen?Als öffentlicher Dienst ist der FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie bestrebt, eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu erbringen. Sollten Sie jedoch das Gefühl haben, von unseren Dienststellen nicht korrekt behandelt worden zu sein (als Bürger oder als Unternehmen), teilen Sie uns dies bitte mit! 

 

 

 

Beschreiben Sie das Problem

Sie können dem Beschwerdekoordinator mitteilen, dass Sie unzufrieden sind:

  • über die Qualität der Dienstleistungen des FÖD Wirtschaft oder
  • über die Qualität des Kontakts mit einem Mitarbeiter des FÖD.

Je mehr Informationen Sie zur Verfügung stellen, desto besser kann Ihre Beschwerde von Tim Ampe, unserer Beschwerdekoordinator, bearbeitet werden.

Um eine rasche Bearbeitung Ihrer Beschwerde zu gewährleisten, zögern Sie bitte nicht, uns Folgendes mitzuteilen:

  • die Identität der von der Beschwerde betroffenen Person oder Dienststelle;
  • das Datum und den Ort der Geschehnisse;
  • die genaue Referenz der Maßnahme oder des Auftrags, auf die sie sich bezieht;
  • ein Aktenzeichen oder eine Referenz, falls vorhanden;
  • eine Beschreibung Ihrer Beschwerde, die durch ein oder mehrere Nachweise belegt ist.

Folgende Beschwerden sind unzulässig:

  • anonyme Beschwerden;
  • Beschwerden über den Inhalt von Verwaltungsentscheidungen, z. B. über die Auswahl zur Teilnahme an einer Untersuchung;
  • Beschwerden über Sachverhalte, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des FÖD Wirtschaft fallen;
  • Beschwerden über Sachverhalte, die mehr als ein Jahr vor Einreichung der Beschwerde stattgefunden haben;
  • Beschwerden über die Gesetzgebung oder Politik des Ministers;
  • Beschwerden, die Sachverhalte betreffen, für die besondere Rechtsbehelfsverfahren vorgesehen sind (z. B. Bußgeldbescheide, von der Staatsanwaltschaft behandelte offizielle Erklärungen zu Straftaten, Angelegenheiten/Akten, die in die Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz fallen, usw.);
  • Beschwerden über Sachverhalte, die Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind.

Wie sollten Sie vorgehen?

Sie können Ihre Beschwerde einreichen:

Bitte fügen Sie auch etwaige Nachweise bei: Schreiben, empfangene oder gesendete E-Mails usw.

Wie läuft das Verfahren ab?

In jedem Fall erhalten Sie von uns innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Empfangsbestätigung. Ihre Beschwerde wird innerhalb von höchstens 15 Werktagen bearbeitet. Sie werden immer eine begründete Antwort erhalten.

Wenn Sie mit der Antwort des Beschwerdekoordinators auf Ihre Beschwerde nicht zufrieden sind, können Sie sich jederzeit an den Föderalen Ombudsmann wenden.

Ihre Meinung ist für uns sehr wertvoll. Unser oberstes Ziel ist es, unsere Arbeitsweise ständig zu verbessern, um Unternehmen und Bürgern den bestmöglichen Service zu bieten.

Kundencharter

Bericht über das Beschwerdemanagement im Jahr 2023 (PDF, 238.69 KB)