Die Landschaft der alternativen Streitbeilegung kurzgefasst
In Belgien gibt es mehrere Formen der außergerichtlichen Beilegung von kommerziellen Streitigkeiten.
Es gibt unter anderem Ombudsstellen , die einen eigenen Status haben und in der Regel kostenlos für den Verbraucher sind. So gibt es Ombudsstellen für:
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die Zugreisenden,
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den finanziellen Bereich,
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den Versicherungsbereich,
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den Postsektor,
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das Notariat
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der Rechtsanwaltschaft und
- alle anderen Sektoren.
Sie erteilen Ratschläge, nachdem sie von den Standpunkten der an der Streitigkeit beteiligten Parteien Kenntnis genommen haben. Diese Ratschläge sind für die Parteien allerdings unverbindlich.
Daneben haben auch bestimmte Berufsverbände aus dem Privatbereich in Zusammenarbeit mit Verbraucherorganisationen Instanzen für die alternative Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten eingerichtet. So gibt es die Schlichtungskommission für den Bausektor und die Schlichtungskommission AUTOMOTO. Über ein Schlichtungsverfahren wird versucht, eine Lösung für den Streitfall zu finden.
Handelt es sich um Streitbeilegung über eine Schiedskommission , so ist von Streitsachenkommissionen die Rede. Heute sind 3 Streitsachenkommissionen tätig:
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eine für die Möbelbranche,
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eine für die Reisebranche und
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eine für Textilreinigung.
Die Streitigkeiten werden von einem Schiedsrichterkollegium geschlichtet, das sich paritätisch aus Vertretern von Verbraucherorganisationen und Vertretern des Wirtschaftssektors zusammensetzt. Seine Entscheidungen sind für die Parteien bindend. Bei der Kommission für Streitsachen in Bezug auf Reisen können Sie auch zunächst ein Schlichtungsverfahren versuchen, bevor Sie sich für ein Schiedsverfahren entscheiden.
Kommt es zu einem Vergleich, so können Sie den vom Gericht beglaubigen lassen. Der Vergleich bekommt dadurch den gleichen juristischen Wert wie ein Urteil und wird bindend. Die Beglaubigung kann überflüssig sein, wenn die Parteien den Vergleich problemlos vollstrecken.
Anerkannte Vermittler und notifizierte Stellen
Die Ombudsstellen, die Schlichtungskommissionen und die Streitsachenkommissionen müssen bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen, um bei der Europäischen Kommission angemeldet werden zu können und sich eine „qualifizierte Stelle“ zu nennen. Diese qualifizierten Stellen werden in Artikel 19 Buch I: Definitionen des Wirtschaftsgesetzbuches umschrieben als jede private oder von einer öffentlichen Behörde eingerichtete Stelle, die sich mit der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten beschäftigt und die in der Liste geführt wird, die der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie erstellt und bei der Europäischen Kommission notifiziert in Ausführung der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG.
Sie müssen den gesetzlichen Kriterien in Bezug auf
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Unabhängigkeit,
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Unparteilichkeit,
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Freiheit der Parteien,
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Fairness des Verfahrens und
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Transparenz
genügen.
Die Generaldirektion Wirtschaftsinspektion beim FÖD Wirtschaft ist mit dem Audit dieser Stellen betraut, sodass die vorerwähnten Bedingungen auch immer eingehalten werden.
Neben diesen klassischen Instanzen für die alternative Streitbeilegung gibt es auch unabhängige Vermittler. Sie können vom FÖD Justiz anerkannt werden, wenn sie bestimmten Aus- und Fortbildungsanforderungen genügen. Sie vermitteln zwischen den Parteien und helfen ihnen, vor allem selber eine Lösung zu suchen.
Der mit Hilfe eines anerkannten Vermittlers erzielte Vergleich kann auf Antrag vom Gericht beglaubigt werden. Zudem wird die Verjährung ab dem Unterschreiben der Vermittlungsvereinbarung ausgesetzt. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, sich für einen anerkannten Vermittler zu entscheiden. Wenn Sie einen nicht-anerkannten Vermittler in Anspruch nehmen, ist Beglaubigung allerdings nicht möglich und wird auch die Verjährung nicht ausgesetzt. Der FÖD Justiz führt eine Liste der anerkannten Vermittler (nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar) nach Spezialgebiet und Wohnort.
Die anerkannten Vermittler intervenieren auf individueller Basis. Sie sind keine qualifizierte Stelle im Sinne des Gesetzes und werden nicht bei der Europäischen Kommission notifiziert. Sie müssen aber schon die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gesetz in Bezug auf die Vermittlung (nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar) erfüllen. Auf der Website des Föderalen Vermittlungsausschusses, der für die Anerkennungen zuständig ist, finden Sie die Anforderungen, denen ein Vermittler gerecht werden muss, um anerkannt zu werden (nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar).
Einige anerkannte Vermittler haben mit Belmed, der Onlineplattform des FÖD Wirtschaft für die außergerichtliche Streitbeilegung, eine Zusammenarbeitsvereinbarung abgeschlossen.
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