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    Sie stornieren die Reise selbst

    Sie haben das Recht, den Pauschalreisevertrag vor Reisebeginn zu kündigen. Wenn Sie die Reise selbst stornieren, kann der Reiseveranstalter eine angemessene und gerechtfertigte Rücktrittsgebühr verlangen. Sie darf jedoch niemals die Kosten der Reise übersteigen.

    Der Reiseveranstalter legt in seinen allgemeinen Reisebedingungen in der Regel eine Standard-Rücktrittsgebühr fest, die sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages vor Beginn der Pauschalreise berechnet. Wenn Sie die Reise kurz vor dem Abreisedatum stornieren, müssen Sie in der Regel den vollen Reisepreis bezahlen.

    Höhere Gewalt

    Höhere Gewalt liegt vor, wenn am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Reisenden zum Zielort erheblich beeinträchtigen.

    Beispiele für höhere Gewalt am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe:

    • Krieg
    • bewaffnete Konflikte
    • Terrorismus
    • Naturkatastrophen (wie Überschwemmungen, Tsunami, Erdbeben oder Vulkanausbrüche)
    • Epidemien mit hoher Sterblichkeitsrate (wie das hoch ansteckende Ebola-Virus und Covid-19)
    • bestimmte behördliche Maßnahmen (z. B. ein allgemeines Flugverbot oder ein Reiseverbot)
    • unangekündigte Streiks des Flughafenpersonals

    Achtung: Die bloße Befürchtung, dass die Reise nicht stattfinden könnte, reicht nicht aus. Sie müssen nachweisen können, dass zum Zeitpunkt der Stornierung bereits feststeht, dass die Pauschalreise nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Je länger der Zeitraum zwischen dem Stornierungsdatum und dem geplanten Abreisedatum ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich auf höhere Gewalt berufen können.

    Wenn Sie die Reise aufgrund höherer Gewalt stornieren, muss der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis (oder die Anzahlung) innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten. Der Reiseveranstalter kann Ihnen auch eine alternative Reise oder einen Gutschein anbieten, aber Sie sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen.

    Im Falle einer Stornierung aufgrund höherer Gewalt können Sie keine Entschädigung vom Reiseveranstalter verlangen.

    Reiserücktrittsversicherung

    Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Ihre Reise antreten können, sollten Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich der Versicherer an der Rückerstattung des Reisepreises, wenn Sie die Reise stornieren müssen. Informieren Sie sich vor dem Abschluss über die Leistungen, Einschränkungen und Ausschlüsse der Police. Nicht alle Gründe sind von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.

    Sie können eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, wenn Sie Ihre Reise bei einem Vermittler oder Reiseveranstalter buchen. Wenn Sie häufig reisen, können Sie aber auch einen langfristigen Vertrag, zum Beispiel für ein Jahr, mit einem Versicherer Ihrer Wahl abschließen.

    Weitere Informationen zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung finden Sie auf der Website Ihres Reiseanbieters oder Versicherers. Verwenden Sie das Formular Ihres Versicherers, um (online) eine Erklärung abzugeben. Tun Sie dies so bald wie möglich und fügen Sie Ihrem Antrag die erforderlichen Nachweise bei.

    Sie sind nicht verpflichtet, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wenn Sie keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben und die Reise stornieren, müssen Sie die Rücktrittsgebühr (falls vorhanden) bezahlen.

    Übertragung der Reise

    Sie haben auch das Recht, Ihre Pauschalreise auf eine andere Person zu übertragen. Diese Person muss die Bedingungen des Pauschalreisevertrags erfüllen, um an der Reise teilnehmen zu können (z.B. Visum, Reisepass etc.). Diese grundlegende Änderung müssen Sie dem Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist vor Beginn der Pauschalreise, spätestens jedoch 7 Tage vor deren Beginn, auf einem dauerhaften Träger (z.B. E-Mail) mitteilen. Eventuell fallen Gebühren an.

    Der Reiseveranstalter kann von Ihnen und dem Übernehmenden die Zahlung des noch ausstehenden Reisebetrags und der Übertragungskosten verlangen.

    Musterbrief: Pauschalreise - Antrag auf Übertragung der Reise auf Initiative des Reisenden vor der Abreise (DOCX, 17.75 KB)

    Musterbrief: Pauschalreise - Stornierung der Reise durch den Reisenden vor der Abreise (DOCX, 19.64 KB)

    Sind Sie sicher, dass Sie eine Pauschalreise gebucht haben? Informieren Sie sich auf unserer Seite mit der Definition der verschiedenen Arten von Reiseverträgen.

    Der Veranstalter storniert die Pauschalreise

    Der Reiseveranstalter kann den Vertrag auch vor Beginn der Pauschalreise kündigen. In diesem Fall muss er Ihnen die bereits gezahlten Beträge zurückerstatten. Je nach Grund der Stornierung können Sie auch eine Entschädigung verlangen.

    Stornierung wegen zu geringer Teilnehmerzahl

    In den Reisebedingungen kann festgelegt werden, dass die Pauschalreise nur durchgeführt wird, wenn sich eine Mindestanzahl von Reisenden anmeldet. Wenn der Reiseveranstalter die Pauschalreise wegen Nichterreichens dieser Zahl absagen will, muss er Sie rechtzeitig informieren. Dies muss spätestens 20 Tage vor der Abreise geschehen, wenn es sich um eine Pauschalreise von mehr als sechs Tagen handelt, 7 Tage vor der Abreise bei Reisen von 2 bis 6 Tagen und 48 Stunden vor der Abreise bei Reisen von weniger als 2 Tagen.

    In diesem Fall muss der Reiseveranstalter den gesamten Reisepreis (oder die Anzahlung) innerhalb von 14 Tagen erstatten. Der Reiseveranstalter kann Ihnen auch eine alternative Reise oder einen Gutschein anbieten, aber Sie sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen.

    Der Reiseveranstalter muss Ihnen jedoch keine Entschädigung zahlen.

    Stornierung aufgrund höherer Gewalt

    Höhere Gewalt liegt vor, wenn der Reiseveranstalter die Pauschalreise aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände nicht durchführen kann.

    Beispiele für höhere Gewalt:

    • Krieg
    • bewaffnete Konflikte
    • Terrorismus
    • Naturkatastrophen (wie Überschwemmungen, Tsunami, Erdbeben oder Vulkanausbrüche)
    • Epidemien mit hoher Sterblichkeitsrate (wie das hochansteckende Ebola-Virus und das Coronavirus) am Zielort oder in dessen Nähe
    • bestimmte behördliche Maßnahmen (z. B. ein allgemeines Flugverbot oder ein Reiseverbot)
    • unangekündigte Streiks des Flughafenpersonals

    Der Reiseveranstalter kann die Pauschalreise aus Gründen höherer Gewalt absagen, sofern er Sie unverzüglich vor Beginn der Pauschalreise informiert. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter den gesamten Reisepreis (oder die Anzahlung) innerhalb von 14 Tagen erstatten. Der Reiseveranstalter kann Ihnen auch eine alternative Reise oder einen Gutschein anbieten, aber Sie sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen.

    Im Falle einer Stornierung aufgrund höherer Gewalt können Sie keine Entschädigung verlangen.

    Stornierung aus anderen Gründen

    Ihr Reiseveranstalter hat Ihre Pauschalreise vor der Abreise storniert, ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt oder die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist? In diesem Fall muss er Ihnen nicht nur alle von Ihnen gezahlten Reisekosten rückerstatten, sondern auch eine angemessene Entschädigung zahlen.

    Der Reiseveranstalter kann Ihnen auch eine Alternativreise oder einen Gutschein anbieten, aber Sie sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen. Wenn Sie deren Vorschlag (Alternativreise oder Gutschein) ablehnen, müssen sie Ihnen den vollen Betrag für die Reise spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des Rücktritts erstatten.

    Musterbrief: Pauschalreise - Stornierung der Reise durch den Reiseveranstalter wegen höherer Gewalt vor der Abreise (DOCX, 19.82 KB)

    Musterbrief: Pauschalreise - Antrag auf Rückerstattung des nicht verwendeten Corona-Vouchers ein Jahr nach Ausstellung (DOCX, 17.5 KB)

    Sind Sie sicher, dass Sie eine Pauschalreise gebucht haben? Informieren Sie sich auf unserer Seite mit der Definition der verschiedenen Arten von Reiseverträgen. 

    Letzte Aktualisierung
    4 September 2023