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    Pauschalreisen

    Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus mindestens zwei der folgenden vier Leistungen:

    1. Personenbeförderung;
    2. Unterbringung, die nicht integraler Bestandteil der Personenbeförderung ist und nicht zu Wohnzwecken dient;
    3. Vermietung von Autos und anderen Kraftfahrzeugen;
    4. jede andere touristische Dienstleistung, die nicht integraler Bestandteil der oben genannten Reiseleistungen ist und einen wichtigen oder wesentlichen Teil der Reise darstellt.

    Diese Kombination muss eine Reise von mehr als 24 Stunden oder eine Übernachtung beinhalten.

    Jede derartige Kombination wird von der Gesetzgebung abgedeckt:

    • sobald sie als „Pauschalreise“ angeboten wird;
    • sobald sie in einer Verkaufsstelle erworben wird und zur Zahlung ausgewählt wurde oder im Gesamtpreis enthalten ist.

    Dies gilt auch:

    • wenn ein Reisender einen Vertrag abschließt, der es ihm ermöglicht, eine Kombination aus verschiedenen Reiseleistungen zusammenzustellen (z. B. einen Gutschein);
    • wenn ein Reisender Reiseleistungen von verschiedenen Unternehmen erwirbt, die über miteinander verbundene Online-Buchungsverfahren seinen Namen, seine Zahlungsdaten und seine E-Mail-Adresse übermitteln, wobei die Kombination spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung erfolgt.

    Beispiele

    • Sie suchen auf der Website eines Reiseveranstalters nach einem Flug. Sie können zwischen verschiedenen Hotels wählen, die bereits mit dem Flug verbunden sind. Sie wählen das gewünschte Hotel aus und bezahlen.
    • Sie kaufen auf der Website einer Fluggesellschaft ein Ticket nach Malaga. Während des Buchungsvorgangs werden Unterkunftsangebote in Malaga von verschiedenen Reiseanbietern vorgeschlagen. Sie nehmen eines der Angebote an und wählen ein Hotel aus. In der Zwischenzeit wird Ihr Flugticket in einem „Warenkorb“ aufbewahrt. Das Hotel wurde ebenfalls in den „Warenkorb“ gelegt. Am Ende des Buchungsvorgangs erklären Sie sich damit einverstanden, für den Flug und das Hotel zu bezahlen.
    • Sie haben einen Geschenkgutschein für eine Pauschalreise erhalten, das einen Hotelaufenthalt mit einem Zugticket kombiniert. Sie wählen ein Hotel aus der vorgeschlagenen Liste aus.

    Verbundene Reiseleistungen

    Von verbundenen Reiseleistungen ist die Rede

    • wenn Sie an einer einzigen Verkaufsstelle gleichzeitig zwei verschiedene Reiseleistungen getrennt auswählen und bezahlen; oder
    • wenn Sie bei der Buchung einer Reiseleistung oder innerhalb von 24 Stunden danach ausdrücklich zum Kauf einer anderen Reiseleistung aufgefordert werden.

    Beispiele

    • Sie gehen in ein Reisebüro. Der Mitarbeiter hilft Ihnen bei der Auswahl eines Hotels und Sie bezahlen das Hotel. Anschließend hilft Ihnen der Mitarbeiter bei der Auswahl eines Fluges, den Sie separat bezahlen.
    • Sie haben Ihre erste Reiseleistung (einen Flug oder eine Bahnfahrt) gebucht. Gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung wird Ihnen per E-Mail vorgeschlagen, eine zusätzliche Reiseleistung, die an dem von Ihnen gewählten Reiseziel angeboten wird, wie z. B. eine Hotelunterkunft, über einen Link zur Buchungswebsite dieses anderen Reiseanbieters zu buchen. Der zweite Vertrag muss innerhalb von 24 Stunden nach der Bestätigung der ersten Buchung abgeschlossen werden.

    Separate Reiseleistungen

    Haben Sie nur Tickets, eine Unterkunft, einen Mietwagen oder eine andere touristische Dienstleistung gebucht? Wenn Ihre Buchung völlig unabhängig von einer Pauschalreise oder einem verbundenen Reisearrangement ist, handelt es sich um eine separate Reiseleistung.

    Letzte Aktualisierung
    24 Oktober 2022