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Christophe Baekeland
Adresse: Groenstraat 61, 3020 Veltem-Beisem
Handy: + 32.485.48.35.45
E-Mail: christophe.baekeland@tecola.be
Website: www.tecola.be
Für welche Probleme
In fachlicher Hinsicht können Sie sich an uns wenden für:
- handelsrechtliche Streitigkeiten, einschließlich Diskussionen zwischen Aktionären, Verwaltern und/oder Stakeholdern.
- Fragen des Datenschutzes, einschließlich der DSGVO.
- Streitigkeiten in den Bereichen Bauwesen, Eigentum und Immobilien.
- Streitigkeiten in Bezug auf Bildung, Verkehr, Energie, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation
Kosten
Bei einem ersten Kontakt werde ich prüfen, ob Ihr Streitfall gütlich behandelt werden kann oder nicht. Ich werde Ihnen alle zweckdienlichen Informationen über meine etwaigen Ausführungen geben. Mein Tarif wird erst gelten, wenn Sie und die andere Partei mir meinen Auftrag offiziell zugewiesen haben.
Der Mediator legt seinen Stundensatz je nach Art, Dringlichkeit und Komplexität des Streitfalls fest. Dies wird den Parteien während des Beratungsgesprächs mitgeteilt.
In der Regel wird ein Honorar von 165,00 Euro pro Stunde (ohne MwSt.) oder 199,65 Euro pro Stunde (einschließlich MwSt.) in Rechnung gestellt. Dieser Stundensatz kann je nach Art des Falles, der Komplexität der Angelegenheit, der Anzahl der beteiligten Parteien und der Dringlichkeit angepasst werden. In diesem Honorar sind alle Kosten enthalten, die mit dem Zeitaufwand für die Bearbeitung der Akte der Parteien verbunden sind, wie z. B. die Eröffnung der Akte, die Vorbereitung von Sitzungen, die Erstellung von Berichten, das Führen von Gesprächen, das Schreiben von Korrespondenz, ... usw.
Zu diesem Honorar kommen noch die Verwaltungs- und/oder Reisekosten des Mediators hinzu. Die Verwaltungskosten umfassen u.a. Raummiete, Briefmarken und Einschreiben. Die Reisekosten betragen 0,50 Euro pro Kilometer (ohne MwSt.) (0,605 Euro/km einschließlich MwSt.).
Sprachen
Sprachen, in denen die Mediation durchgeführt werden kann:
- Niederländisch
- Französisch
- Englisch
Territoriale Zuständigkeit
Belgien
Bedingungen für die Inanspruchnahme
Die Parteien müssen versucht haben, miteinander in Kontakt zu treten, um ihren Streit beizulegen, was jedoch nicht gelungen ist.
Alle Parteien erklären sich freiwillig bereit, ihren Streitfall dem Mediator zu unterbreiten.
Alle Parteien handeln in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen oder als gesetzlich beauftragte Vertreter eines Unternehmens.
Wie läuft das Verfahren ab?
Christophe Baekeland ist anerkannter Mediator für Zivilrechts- und Wirtschaftsmediation auf der Grundlage von Artikel 1727, §6 des Gerichtsgesetzbuchs.
Bevor ein erstes Treffen zwischen allen Parteien stattfindet, prüft der Mediator, ob der Streitfall vermittelbar ist. Wenn dies der Fall ist, führt der Mediator mit jeder Partei ein individuelles Beratungsgespräch. Bei diesem Treffen erläutert der Mediator die Regeln und Grundsätze der Mediation und betont, dass sie freiwillig und vertraulich ist. Außerdem erläutert er seine ethischen Verpflichtungen und erinnert die Parteien an seine neutrale, unabhängige und unparteiische Haltung während des gesamten Mediationsverfahrens. Zum Schluss werden die Parteien ausführlich über das Honorar und die möglichen Kosten des Mediators sowie über die Rechnungsstellung informiert.
Sobald der vollständige Vorschuss ordnungsgemäß eingegangen ist, wird ein erstes Treffen mit allen Parteien anberaumt. Bevor mit dem Gegenstand der Mediation fortgefahren wird, wird geprüft, ob die Parteien über die erforderlichen Eigenschaften und die entsprechenden Entscheidungsbefugnisse verfügen, die es ihnen ermöglichen, mögliche Entscheidungen im Rahmen der Mediation zu treffen. Außerdem wird den Parteien das Prinzip des Caucus erklärt und das Vermittlungsprotokoll gemeinsam durchgesprochen, wobei alle Fragen der Parteien beantwortet werden. Zum Schluss wird bei diesem ersten Treffen die Rollenverteilung zwischen dem Mediator und den Parteien erläutert, und es werden eine Reihe praktischer und logistischer Vereinbarungen mit den Parteien getroffen.
Der Mediator stellt die Kommunikation zwischen den Parteien her, klärt ihre Positionen und versucht, sie dazu zu bringen, gemeinsam eine (kreative) Lösung für ihren Streit zu finden, die den Interessen jeder Partei Rechnung trägt. Erzielen die Parteien eine Lösung, wird diese in einer Mediationsvereinbarung festgehalten, die verbindlich ist und von allen Parteien und dem Mediator unterzeichnet wird.
Vermittlungsprotokoll
Eine Kopie des Vermittlungsprotokolls ist jederzeit auf Anfrage erhältlich.
Einen Vermittlungsantrag einreichen
via Belmed