Im Falle einer Annullierung eines Fluges, haben Sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf:
- Informationen (Artikel 14), insbesondere mit einer schriftlichen Mitteilung, in der die Regeln für die Entschädigung und Unterstützung sowie die Angaben zu der nationalen Stelle, die für die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zuständig ist, enthalten sind;
- Unterstützung (Artikel 8), d. h. das Recht, zwischen einem anderen Flug zum frühestmöglichen Zeitpunkt (oder zu einem späteren Zeitpunkt) oder der Erstattung des Flugpreises (innerhalb von sieben Tagen) zu wählen, wenn die Reise aufgrund der Verspätung sinnlos geworden ist, und das Recht auf einen möglichst baldigen Rückflug;
- Betreuungsleistungen (Artikel 9): Erfrischungen, Mahlzeiten, gegebenenfalls Unterkunft und Beförderung, zwei kostenlose Telefongespräche (oder Telexe, Faxe, E-Mails) während der Wartezeit auf einen späteren Flug;
- einen Ausgleichsanspruch (Artikel 7), wobei der Betrag je nach Länge der Reise zwischen 250 und 600 EUR liegt; im Falle einer anderweitigen Beförderung können diese Beträge um die Hälfte reduziert werden, wenn die Verspätung bei der Ankunft nicht mehr als vier Stunden beträgt.
Es gibt zwei Ausnahmen von der Entschädigungspflicht des Luftfahrtunternehmens:
- höhere Gewalt: wenn der Beförderer nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären;
- wenn Sie mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert wurden; diese Frist kann verkürzt werden, wenn das Luftfahrtunternehmen bestimmte Bedingungen für alternative Flüge erfüllt
Rechtsstreitigkeiten und Beschwerden
Verspätung/Annullierung von Flügen
FÖD Mobilität und Transportwesen
Denied Boarding Authority
Generaldirektion Luftverkehr (GDLV)
Strategiebüro - Rechte der Fluggäste
City Atrium (6
e Etage - Locker PAX)
Rue du Progrès 56 1210 Brüssel
Tel.: +32 (0)2 277 44 00 (zwischen 09.00 und 12.00 Uhr)
Fax : + 32 (0)2 277 40 73
E-Mail: passenger.rights@mobilit.fgov.be
Grenzüberschreitende Streitigkeiten und Beschwerden
Europäisches Verbraucherzentrum
Rue de Hollande 13
1060 Brüssel
Tel.: 02 542 33 89
E-Mail: info@cecbelgique.be
Im Falle einer Annullierung eines Fluges, haben Sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf:
- Informationen (Artikel 14), insbesondere mit einer schriftlichen Mitteilung, in der die Regeln für die Entschädigung und Unterstützung sowie die Angaben zu der nationalen Stelle, die für die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zuständig ist, enthalten sind;
- Unterstützung (Artikel 8), d. h. das Recht, zwischen einem anderen Flug zum frühestmöglichen Zeitpunkt (oder zu einem späteren Zeitpunkt) oder der Erstattung des Flugpreises (innerhalb von sieben Tagen) zu wählen, wenn die Reise aufgrund der Verspätung sinnlos geworden ist, und das Recht auf einen möglichst baldigen Rückflug;
- Betreuungsleistungen (Artikel 9): Erfrischungen, Mahlzeiten, gegebenenfalls Unterkunft und Beförderung, zwei kostenlose Telefongespräche (oder Telexe, Faxe, E-Mails) während der Wartezeit auf einen späteren Flug;
- einen Ausgleichsanspruch (Artikel 7), wobei der Betrag je nach Länge der Reise zwischen 250 und 600 EUR liegt; im Falle einer anderweitigen Beförderung können diese Beträge um die Hälfte reduziert werden, wenn die Verspätung bei der Ankunft nicht mehr als vier Stunden beträgt.
Es gibt zwei Ausnahmen von der Entschädigungspflicht des Luftfahrtunternehmens:
- höhere Gewalt: wenn der Beförderer nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären;
- wenn Sie mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert wurden; diese Frist kann verkürzt werden, wenn das Luftfahrtunternehmen bestimmte Bedingungen für alternative Flüge erfüllt
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