Welche Rechte haben Sie, wenn ein oder mehrere Flüge aufgrund höherer Gewalt annulliert werden?

Beispiele: Vulkanausbruch, Erdbeben usw.

In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Sie haben eine Pauschalreise (Transport + Unterkunft) gebucht und sind noch nicht abgereist?

Sie haben nach Ihrer Wahl Anspruch auf eine Erstattung oder eine Verschiebung der Reise zu verlangen.

Sie müssen sich an den Reiseveranstalter oder das Reisebüro wenden. Im Falle von Streitigkeiten können Sie sich an die Streitsachenkommission für Reisen wenden.

Sie haben ein Flugticket gekauft und sind noch nicht abgereist

Sie haben nach Ihrer Wahl Anspruch auf eine Rückerstattung oder auf ein Ticket für einen späteren Zeitpunkt.

Sie müssen sich an das Luftfahrtunternehmen oder das Reisebüro wenden, wenn das Ticket von ihnen verkauft wurde.

Im Streitfall, wenn es sich um einen Flug aus einem Mitgliedstaat oder aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat handelt, wenn das Luftfahrtunternehmen einem Land der Europäischen Gemeinschaft angehört, können Sie eine Beschwerde beim FÖD Mobilität und Transportwesen einreichen.

Wenn das Reisebüro beteiligt ist, können Sie sich an die Streitsachenkommission für Reisen wenden.

Sie haben selbst ein Hotelzimmer im Ausland oder einen Mietwagen gebucht und sind noch nicht abgereist.

Sie müssen so schnell wie möglich annullieren. In den Vertragsbedingungen muss geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, ohne Entschädigung zu stornieren.

Sie haben eine Pauschalreise (Transport + Unterkunft) gebucht und sind am Zielort abgereist/angekommen?

Sie haben Anspruch auf angemessene und kostenlose Alternativen zur Fortsetzung der Reise und/oder auf eine Rückerstattung für alle nicht erbrachten vertraglichen Leistungen.

Sie haben Anspruch auf Unterstützung durch den Reiseveranstalter. Die anfallenden Kosten können jedoch zu Ihren Lasten gehen.

Dennoch müssen Sie sich für den Flug zunächst an das Luftfahrtunternehmen wenden und können Sie die gleichen Rechte wie unter folgendem Punkt geltend machen.

Sie müssen sich an den Reiseveranstalter oder das Reisebüro wenden. Im Falle von Streitigkeiten können Sie sich an die Streitsachenkommission für Reisen wenden.

Sie haben ein Flugticket gekauft und sind am Zielort angekommen.

Sie haben die Wahl zwischen einer kostenlosen Erstattung des Tickets oder einem neuen Rückflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Bei einem neuen Flug haben Sie Anspruch auf kostenlose Unterstützung (Erfrischungen, Mahlzeiten , 2 kostenlose Telefonate) und ggf. eine Unterkunft.

Sie müssen sich an das Luftfahrtunternehmen wenden. Im Streitfall können Sie beim FÖD Mobilität und Transportwesen Beschwerde einlegen.

Rechtsstreitigkeiten und Beschwerden

Annullierung von Flügen

FÖD Mobilität und Transportwesen 
Denied Boarding Authority 
Generaldirektion Luftverkehr (GDLV)

Strategiebüro - Rechte der Fluggäste 
City Atrium (6. Etage - Locker PAX)  
Rue du Progrès 56 
1210 Brüssel

Tel.: + 32 2 277 44 00 (9.00 bis 13.00 Uhr) 
Fax: + 32 2 277 40 73 
E-Mail: passenger.rights@mobilit.fgov.be

BeschwerdeformularPassenger rights in case of denied boarding, downgrading, cancellation or long delay of their flight - Complaint
Website: Plaintes

Beschwerde an die Kommission für Reisestreitigkeiten 

Kommission für Reisestreitigkeiten VoG 
Sekretariat 
Rue du Progrès 50 
1210 Brüssel

Tel.: 02 277 61 80 - 02 277 62 15 (von 9.00 bis 12.00 Uhr)  
Fax: 02 277 91 00 
E-Mail: litiges-voyages@clv-gr.be
Website: http://www.clv-gr.be

Grenzüberschreitende Streitigkeiten und Beschwerden

Europäisches Verbraucherzentrum 
Rue de Hollande 13 
1060 Brüssel

Tel.: 02 542 33 89 
E-Mail: info@cecbelgique.be

Letzte Aktualisierung
24 Oktober 2022