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    ASBL Le Point Médiation

    Adresse: rue du Monument, 1 - 1340 Ottignies
    Tel.: +32 473 13 10 71 - +32 473 51 46 00
    Handy: +32 473 13 10 71 - +32 473 51 46 00
    E-Mail: asblpointmediation@gmail.com
    Website: https://lepointmediation.be

    Einen Vermittlungsantrag einreichen
    via Belmed

    Für welche Probleme

    Alle Streitigkeiten in Bezug auf: Verbrauchsgüter; Dienstleistungen für Verbraucher; Freizeit; Versicherungsverträge; Transportdienstleistungen; Versicherungsdienstleistungen; Gesundheitsdienstleistungen; Energie und Wasser.

    Kosten

    Bei einem ersten Kontakt werde ich prüfen, ob Ihr Streitfall gütlich behandelt werden kann oder nicht. Ich werde Ihnen alle zweckdienlichen Informationen über meine etwaigen Ausführungen geben. Mein Tarif wird erst gelten, wenn Sie und die andere Partei mir meinen Auftrag offiziell zugewiesen haben.

    • Informationssitzung: 50 € + MwSt. = 60,5 €. 
    • pro Sitzung: (50 € + MwSt. = ) 60,5 €/Stunde/Partei der Mediation. Dieser Betrag beinhaltet das Honorar der Mediatorin und die Abdeckung der Verwaltungskosten, die ihr entstehen (Kopien, Ausdrucke, Briefmarken). 
    • Der Stundensatz für die schriftliche Arbeit zwischen den Sitzungen beträgt 60 €/Stunde für alle Parteien, einschließlich der Verwaltungskosten.
    • Für Fahrten von mehr als 10 km ab der Rue du Monument, 1 in 1340 Ottignies:   0,36 €/km.

    Die Mediatorinnen arbeiten regelmäßig in Co-Mediation, was sich nicht auf die Honorare des VoG auswirkt.

    Um jedem den Zugang zur Mediation zu ermöglichen, sieht der VoG einen degressiven Betrag vor, der an das Einkommen der Personen angepasst ist , gemäß einer Tariftabelle (siehe Anhang).   

    Finanzielle Hilfe kann in Form von Prozesskostenhilfe gewährt werden.

    Sprachen

    Sprachen, in denen das Verfahren abgewickelt werden kann:

    • Französisch
    • Englisch

    Territoriale Zuständigkeit

    Brüssel und Wallonien; sowie grenzüberschreitende Streitigkeiten

    Bedingungen für die Inanspruchnahme

    Die Person muss handlungsfähig sein: die natürliche Person, die von dem Sachverhalt betroffen ist, oder der/die Bevollmächtigte, wenn es sich um eine juristische Person handelt.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. Zwei Mediatorinnen des VoG sind anerkannte Mediatorinnen für Sozial-, Zivil- und Handelssachen.  Eine oder beide von ihnen werden in der (Co-)Mediation tätig sein:  Delphine Lesaffre und Marianne Gratia
    2. Nachdem die Mediatorin bzw. die Mediatoren den Antrag zur Kenntnis genommen haben, bringen sie die Parteien zusammen, um sich vorzustellen und Informationen über das Mediationsverfahren (Ziele, Zweck und Ablauf) und seinen Rahmen (Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Verpflichtung der Parteien) zu geben, damit die von der Situation betroffenen Personen in voller Kenntnis der Sachlage entscheiden können, ob sie daran teilnehmen möchten. Bei dieser maximal einstündigen Sitzung werden auch ihre Fragen beantwortet und der Inhalt des Protokolls erläutert.
    3. Wenn die Parteien das Verfahren beginnen möchten, beginnt es mit einer Schilderung des Sachverhalts, der anschließend von der (den) Co-Mediatorin(nen) umformuliert wird. In dieser Phase werden die Interessen und Bedürfnisse der Parteien sowie die Themen, die im Rahmen der Mediation geklärt werden sollen, identifiziert. Ausgehend von den verschiedenen Lösungsansätzen, die die Parteien in Betracht ziehen, beginnt dann die Verhandlungs- und anschließend die Entscheidungsphase.
    4. Die Sitzungen finden in einem vertraulichen Rahmen statt. Sie können auch per Videokonferenz abgehalten werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Jede Mediatorin achtet während des gesamten Verfahrens auf ein Gleichgewicht zwischen den Parteien und bleibt in Bezug auf die Situation und die betroffenen Personen neutral, unabhängig und unparteiisch.

     

    Vermittlungsprotokoll

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    Letzte Aktualisierung
    1 März 2024