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Adresse :
Avenue Jules Bordet 1641140 Brüssel
Tel.: +32 2 778 62 47
Fax: +32 2 778 62 22
E-Mail: info@conciliationautomoto.be
Website: nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar
Für welche Probleme ?
Jedes Problem in Bezug auf den Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos oder Motorrades bei einem professionellen Händler aus der Branche.
Kosten
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Jede am Streit beteiligte Partei wird gebeten, einen einmaligen und nicht rückforderbaren finanziellen Beitrag in Höhe von 80 Euro inkl. MwSt. zu überweisen.
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Wird ein Experte bestellt, so wird im Voraus ein Voranschlag mit den Details zu den zusätzlichen Kosten den Parteien zur Genehmigung vorgelegt.
Sprachen
Sprachen des Verfahrens:
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Französisch
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Niederländisch
Obligatorische Bedingungen für die Inanspruchnahme
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Es muss sich um einen Streit zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen (B2C) handeln, unter Ausschluss der Streitfälle zwischen Unternehmen (B2B) oder zwischen Privatpersonen (C2C). Der Verkäufer muss also ein Gewerbetreibender sein, und das Fahrzeug muss auf Namen einer Privatperson angemeldet sein.
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Sie müssen versucht haben, den Streit direkt mit dem Unternehmen zu klären, ohne eine Einigung erzielt zu haben.
Wie läuft das Verfahren ab?
Es wird ein anerkannter Vermittler bestellt, der zunächst versuchen wird, die Parteien zu versöhnen. Wenn er es für notwendig hält, kann er sich, wenn die Parteien damit einverstanden sind, von einem Experten in technischen oder juristischen Angelegenheiten beistehen lassen. Der Vermittler unterbreitet schriftliche Vorschläge, die die Parteien zu einer gütlichen Lösung führen können.
Wenn die Kommission die Parteien versöhnen kann, wird ein schriftlicher Schlichtungsvergleich aufgenommen. In diesem Schlichtungsvergleich wird aufgeführt, wie die Kosten des Verfahrens (und gegebenenfalls der Expertise) zu verteilen sind. Dieser Vergleich ist gleichwertig zu einem Vertrag und hat für die Parteien materielle Rechtskraft.
Wenn die Schlichtung scheitert, wird die Kommission versuchen, den Parteien eine letzte schriftliche, unverbindliche Regelung zu unterbreiten.
Formular
Formular herunterladen (nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar) oder bei der Kommission beantragen + Kopien aller nützlichen Unterlagen beifügen.
Regelung
Zu befolgendes Verfahren (nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar).