Föderaler Rat der Landmesser-Gutachter
Föderaler Rat
Der Föderale Rat führt die Liste der Landmesser-Gutachter, welche die Voraussetzungen zur Ausübung des Berufes oder zur Führung des Titels erfüllen. Der Rat entscheidet über Anträge auf Anerkennung als Landmesser-Gutachter. Er prüft, ob die registrierten Landmesser-Gutachter die deontologischen Regeln einhalten. Er kann gegen Landmesser-Gutachter, die dies nicht tun, Sanktionen verhängen.
Der Föderale Rat der Landmesser-Gutachter ist zuständig für die Erstellung einer Liste von Landmesser-Gutachter, die sich bereit erklären, im Falle eines Konkurses eines Landmesser-Gutachter als Mittreuhänder bestellt zu werden. Diese Liste wird auch im zentralen Solvabilitätsregister geführt.
(Königlicher Erlass vom 26. April 2018 zur Durchführung von Artikel XX.1, § 1 letzter Absatz des Wirtschaftsgesetzbuches in Bezug auf die Anwendung des XX. Buches des Wirtschaftsgesetzbuches auf Angehörige eines freien Berufs)
Liste der Mittreuhänder im Falle eines Konkurses (PDF, 89.58 KB)
Kontakt
Geschäftsstelle der Föderalen Rates der Landmesser-GutachterCity Atrium, 4. Stock
Rue du Progrès / Vooruitgangstraat 50
1210 Brüssel
E-Mail: lanexp@economie.fgov.be
Tel.: +32 2 277 86 29
Föderaler Berufungsrat der Landmesser-Gutachter
Der Föderale Berufungsrat der Landmesser-Gutachter äußert sich zu Berufungsanträgen, die ein Landmesser-Gutachter gegen eine Entscheidung des Föderalen Rates der Landmesser-Gutachter eingereicht hat.
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Geschäftsstelle des Föderalen Berufungsrates der VermessungsingenieureCity Atrium, 4. Stock
Rue du Progrès / Vooruitgangstraat 50
1210 Brüssel
Tel.: +32 2 277 67 47