Um einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Personenbezogene Bedingungen
Vor jeder Niederlassung müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt werden:
- die gesetzliche Volljährigkeit von 18 Jahren erreicht zu haben;
- nicht für geschäftsunfähig erklärt oder unter richterliche Aufsicht gestellt worden sein;
- im Besitz seiner bürgerlichen und politischen Rechte zu sein;
- kein Berufsverbot erhalten zu haben.
Anforderungen an die Staatsangehörigkeit
Der Berufsausweis
Wenn Sie nicht die belgische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (die Länder der Europäischen Union sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) oder der Schweiz haben, müssen Sie im Besitz eines Berufsausweises sein, um in Belgien eine selbstständige Tätigkeit ausüben zu. Eine Freistellung ist jedoch möglich.
Eine Freistellung ist insbesondere für die Begünstigten des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vorgesehen. Diese Freistellung ist im Königlicher Erlass vom 24. Dezember 2020 zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über den Zugang zum Hoheitsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und die Entfernung von Ausländern in Bezug auf die Begünstigten des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft festgelegt.
Die Regionen sind für die Ausstellung von Berufsausweisen zuständig.
Ihr Antrag auf einen Berufsausweis muss wie folgt eingereicht werden:
- bei einem zugelassenen Unternehmensschalter Ihrer Wahl, wenn Sie bereits in Belgien wohnhaft sind, über eine „Anmeldebescheinigung Modell A“ oder eine „Bescheinigung über die Eintragung im Ausländerregister“ verfügen und Ihre Tätigkeit in der Wallonischen Region ausüben möchten;
- bei einem zugelassenen Unternehmensschalter Ihrer Wahl, wenn Sie bereits in Belgien wohnhaft sind, über ein Aufenthaltsrecht oder eine vorläufige, begrenzte oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung verfügen, mit Ausnahme eines Kurzaufenthalts, und Ihre Tätigkeit in der Region Brüssel-Hauptstadt ausüben möchten;
- über eine spezielle Online-Anwendung , wenn Sie sich bereits legal in Belgien aufhalten und Ihre Tätigkeit in der Flämischen Region ausüben möchten;
- bei der belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung in Ihrem Wohnsitzland, wenn Sie im Ausland wohnhaft sind.
Anerkennung der beruflichen Qualifikationen
Wenn Sie ein Berufsangehöriger aus einem EU-Mitgliedstaat, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind, benötigen Sie keinen Berufsausweis, um Ihre Tätigkeit in Belgien ausüben zu können. Da einige Berufe jedoch reglementiert sind, müssen Sie zunächst prüfen, ob Ihre beruflichen Qualifikationen hier anerkannt sind.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie „Be Assist“, das Belgische Beratungszentrum für die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Nationale Koordination der europäischen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Der FÖD Wirtschaft wurde mit der nationalen Koordinierung der europäischen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen betraut.
Bedingungen im Zusammenhang mit der Aktivität
Zusätzlich zu den Bedingungen, die allen Unternehmern gemeinsam sind, gibt es spezifische Formalitäten, die von bestimmten Kategorien von Selbständigen zu erfüllen sind. Diese Formalitäten beziehen sich auf:
- die nachzuweisenden unternehmerischen Fähigkeiten (betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse und möglicherweise berufliche Fähigkeiten);
- die Bedingungen, die für die Ausübung oder das Führen einer Berufsbezeichnung in einem freien Beruf oder einem intellektuellen Dienstleistungsberuf zu erfüllen sind;
- den Erwerb spezifischer Lizenzen und Genehmigungen.
Unternehmerische Fähigkeiten
Die Regionen sind für den Zugang zu bestimmten Berufen zuständig.
In der Flämischen Region wurden die Anforderungen in Bezug auf betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse und berufliche Fähigkeiten abgeschafft. In der Region Brüssel-Hauptstadt wurden die Anforderungen in Bezug auf betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse am 15. Januar 2024 abgeschafft.
Die Zugangsbedingungen für bestimmte Berufe können daher von einer Region zur anderen unterschiedlich sein.
Die Unternehmensschalter stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie über die geltende Gesetzgebung zu informieren.
Freie und intellektuelle Berufe
Der Begriff „freie Berufe“ umfasst im Allgemeinen selbständige Tätigkeiten, die in der Erbringung intellektueller Dienstleistungen oder der Lieferung bestimmter Güter bestehen.
Die Bedingungen, die für die Ausübung des Berufes und/oder die Führung der Berufsbezeichnung zu erfüllen sind, unterscheiden sich je nach dem angestrebten freien oder intellektuellen Beruf.Der FÖD Wirtschaft ist verantwortlich für den Rechtsrahmen folgender Berufsgruppen.
- Immobilienmakler
- Landmesser-Gutachter
- Zertifizierte Wirtschaftsprüfer
- Vereidigte Buchprüfer
- Betriebsrevisoren
- Psychologen
- Architekten
- Kfz-Sachverständige
Es gibt andere freie und intellektuelle Berufe, insbesondere juristischer, medizinischer und paramedizinischer Art, deren Regulierung in die Zuständigkeit des FÖD Justiz und Volksgesundheit fällt.
Besondere Lizenzen und Genehmigungen
Für bestimmte Aktivitäten sind besondere Lizenzen oder Genehmigungen erforderlich:
- Partnervermittlung
- Verkauf von Timeshares
- Kreditvermittlung
- Registrierung von Unternehmensdienstleistern
Führung der Berufsbezeichnung
In Belgien sind einige Berufe reglementiert und das Führen bestimmter Berufsbezeichnungen ist geschützt. Das bedeutet, dass nur diejenigen, die die Bedingungen erfüllen, diese Berufsbezeichnung führen dürfen.
Weitere Informationen zur VFührung der Berufsbezeichnung
Weitere Informationen?
Die öffentlichen Dienste stellen Ihnen verschiedene Websites zur Verfügung, um Ihnen bei der Ausarbeitung Ihres Projekts zu helfen und Sie über die Verwaltungsverfahren, die Finanzierungsmöglichkeiten, die verfügbaren Fördermaßnahmen, mögliche Risiken usw. zu informieren.
Das föderale Portal belgium.be enthält insbesondere zum Thema der Unternehmensgründung ausführliche Inhalte.
Zusätzliche und regionsspezifische Informationen finden Sie auf den verschiedenen Portalen der regionalen Institutionen:
Sie können sich auch an viele Berufsverbände im privaten oder öffentlichen Sektor wenden, um Informationen und fachlichen Rat zu erhalten. Überberufliche und berufliche Organisationen der Selbständigen und KMU verfügen beispielsweise über Dienste, die bei der Unternehmensgründung behilflich sind.
Die Unternehmensschalter sind auch die bevorzugten Ansprechpartner für angehende Unternehmer: Sie sind Ihre zentrale Anlaufstelle für die Beantwortung Ihrer Fragen und die Erledigung der Verwaltungsformalitäten die zum Start Ihrer Tätigkeit erforderlich sind.