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    Zulassungsverfahren

    Der Minister, unter dessen Zuständigkeit die Energie fällt, ist zuständig für die Zulassung von Prüfstellen, die mit der Prüfung von elektrischen Anlagen gemäß den drei Büchern der Allgemeinen Vorschriften für elektrische Anlagen, die durch den Königlichen Erlass vom 8. September 2019 genehmigt wurden, beauftragt sind:

    • Buch 1 - Niederspannungs- und Kleinspannungsanlagen;
    • Buch 2 - Hochspannungsanlagen;
    • Buch 3 - Anlagen für die Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie.

    Die Zulassung erstreckt sich auch auf die Prüfung elektrischer Anlagen, wie sie in Kapitel V von Buch III Titel 2 des Kodexes zum Wohlbefinden bei der Arbeit betreffend elektrische Anlagen am Arbeitsplatz vorgesehen sind.

    Welche Tätigkeitsbereiche haben die zugelassenen Prüfstellen?

    Die Tätigkeitsbereiche sind:

    • Prüfung der in Buch 1 genannten Nieder- und Kleinspannungs-Hausinstallationen;
    • Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, auf die in den Büchern 1, 2 und 3 Bezug genommen wird;
    • Prüfung der nicht in den oben genannten Bereichen genannten Nieder- und Kleinspannungs-Hausinstallationen, auf die in den Büchern 1 und 3 Bezug genommen wird;
    • Prüfung von Hochspannungsanlagen (mit Ausnahme von Hochspannungsfreileitungen), auf die in den Büchern 2 und 3 Bezug genommen wird;
    • Prüfung von Hochspannungsfreileitungen (mit Ausnahme der Thermografieprüfung gemäß Buch 3), auf die in Buch 3 Bezug genommen wird;
    • Prüfung von Hochspannungsfreileitungen mittels Thermografie gemäß Buch 3;

    Welche Bedingungen muss man erfüllen, um zugelassene Prüfstelle zu werden?

    Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, um zugelassene Prüfstelle zu werden:

    • Rechtspersönlichkeit in Form einer gemeinnützigen Vereinigung oder einer gleichwertigen Entsprechung nach dem Recht des Mitgliedstaates der Niederlassung im Europäischen Wirtschaftsraum;
    • Akkreditierung gemäß der Norm NBN 17020 durch das belgische Belac-Akkreditierungssystem oder durch eine gleichwertige Akkreditierungsstelle innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums für den/die gewünschten Tätigkeitsbereich(e);
    • Eine Haftpflichtversicherung haben;
    • der technische Leiter muss entweder über ein Diplom als Bau- oder Industrieingenieur oder über einen Master-Abschluss in Ingenieur- oder Industriewissenschaften verfügen, der von einer belgischen Hochschuleinrichtung ausgestellt wurde, oder über einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss;
    • der technische Leiter und die Prüfer müssen der zugelassenen Prüfstelle durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag angehören.

    Welche Dokumente muss ein Antragsteller zur Genehmigung vorlegen?

    Der Antragsteller sendet die folgenden Dokumente per Einschreiben an die Generaldirektion für Energie des FÖD Wirtschaft:

    • die beantragten Tätigkeitsbereiche;
    • eine Kopie des Diploms des technischen Leiters;
    • den Lebenslauf des technischen Leiters;
    • eine Kopie der Satzung der Prüfstelle;
    • eine Kopie der Akkreditierungsbescheinigung und des abgedeckten Akkreditierungsbereichs;
    • eine Erklärung, dass die Haftpflicht der Prüfstelle durch einen Versicherungsvertrag abgedeckt wird. Nach Erteilung der Zulassung und vor Beginn der Prüftätigkeit ist der Generaldirektion Energie des FÖD Wirtschaft ein Beleg zum Nachweis dieser Deckung vorzulegen;
    • die Liste der Prüfer mit Angabe ihrer Tätigkeitsbereiche.

    Der Liste der Prüfer sind Kopien ihrer Abschlusszeugnisse, ihres Lebensläufe und Kopien ihrer Arbeitsverträge beizufügen.

    Welche Schritte umfasst das Zulassungsverfahren?

    Das Zulassungsverfahren besteht aus mehreren Schritten:

    • Bewertung des Inhalts des Dossiers durch die Generaldirektion Energie des FÖD Wirtschaft. In diesem ersten Schritt wird auch die Kompetenz der künftigen Prüfstelle beurteilt:
      • Der technische Leiter wird nach seinen Kenntnissen im Bereich der Elektrizität und der Vorschriften für elektrische Anlagen in Belgien sowie hinsichtlich der für die Verwaltung und Durchführung einer Prüfung einer elektrischen Anlage festgelegten Verfahren beurteilt. Diese Beurteilung basiert auf einer schriftlichen und mündlichen Bewertung.
      • Der Prüfer wird nach seinen Kenntnissen der Vorschriften über elektrische Anlagen in Belgien und der Durchführung einer Prüfung einer elektrischen Anlage beurteilt. Diese Beurteilung basiert auf einer mündlichen Bewertung.
    • Im Falle einer positiven Beurteilung durch die Generaldirektion Energie des FÖD Wirtschaft wird die Akte an die Kommission zur Beratung und Überwachung der zugelassenen Prüfstellen weitergeleitet. Die Kommission gibt eine Stellungnahme zum Inhalt der Akte ab.
    • Im Falle einer positiven Beurteilung durch die Beratungs- und Überwachungskommission wird die Akte an den Minister weitergeleitet. Die Zulassungsentscheidung liegt bei ihm.
    • Im Falle einer positiven Entscheidung des Ministers wird die Zulassung per ministeriellem Erlass mitgeteilt.

    Diese Zulassung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren und ist verlängerbar. Der Antrag auf Verlängerung wird mindestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Zulassung per Einschreiben an die Generaldirektion Energie des FÖD Wirtschaft geschickt. Er beschreibt den/die Tätigkeitsbereich(e) und wird von einer Liste der bevollmächtigten Prüfer begleitet. Das Zulassungsverfahren gilt erneut sowie für jeden Antrag auf Ausdehnung der bestehenden Zulassung auf einen neuen Tätigkeitsbereich.

    Liste der zugelassenen Prüfstellen

    Eine zugelassene Prüfstelle finden Sie in der Liste der zugelassenen Prüfstellen für elektrische Anlagen (PDF, 271.47 KB).

    Kontakt

    FÖD Wirtschaft
    Generaldirektion Energie

    Überwachung von Infrastrukturen und Energieprodukten

    Tel.: 0800 120 33 (gebührenfreie Nummer)
    E-Mail: gas.elec@economie.fgov.be

    Letzte Aktualisierung
    9 Juli 2024