Normalerweise wird die föderale Heizprämie automatisch gewährt, wenn Sie im Zeitraum vom 18. April bis 31. Juli 2022 eine Vorschussrechnung oder eine Abrechnung von Ihrem Stromversorger erhalten. Liegt die betreffende Rechnung unter dem Betrag der föderalen Heizprämie, so wird sie über eine folgende Rechnung, auf offene Forderungen oder direkt auf Ihr Konto per Überweisung bezahlt.
Wenn Sie die föderale Heizprämie bis zum 01.08.2022 noch nicht erhalten haben, können Sie einen Antrag an den FÖD Wirtschaft stellen. Das entsprechende Formular wird erst ab dem 1. August 2022 auf dieser Website erscheinen oder Sie können es über unser Kontaktzentrum anfordern.
Um die föderale Heizprämie in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie den Antrag bis zum 15. Oktober 2022 bei uns einreichen. Die automatische Verarbeitung der Akten ist derzeit im Gange und wird bis Ende Juli 2022 dauern. Bis dahin müssen Sie nichts weiter tun, als Ihre Stromrechnungen daraufhin zu überprüfen, ob Sie die Heizprämie von 100 Euro erhalten haben.
Vor dem 1. August können Ihr Energieversorger oder unser Kontaktzentrum die Anträge auf eine Prämie nicht bearbeiten.
Haben Sie also bitte Geduld. Und noch einmal: In den meisten Fällen wird alles automatisch laufen.
Lesen Sie unsere FAQs, um mehr über die Heizprämie zu erfahren