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    In Belgien gibt es 7 Kernkraftwerke (Doel 1, 2, 3 und 4 sowie Tihange 1, 2 und 3), die zusammen etwa die Hälfte unserer Stromerzeugung ausmachen.

    Ein Gesetz vom 31. Januar 2003 regelte den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie für die Zwecke der industriellen Stromerzeugung. Ziel war es, alle Kernkraftwerke bis 2025 und insbesondere Doel 1 und 2 im Jahr 2015 abzuschalten. Um jedoch jederzeit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurde beschlossen, die Abschaltung der Kernkraftwerke Doel 1 und 2 um 10 Jahre bis 2025 zu verschieben. Eine Änderung vom 28. Juni 2015 des Gesetzes vom 31. Januar 2003 formalisierte diese Entscheidung.

    Das Verfassungsgericht entschied in einem Urteil vom 5. März 2020, dass diese Entscheidung sowie die Arbeiten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb von Doel 1 und 2 für weitere zehn Jahre erforderlich sind, der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer öffentlichen Anhörung bedürfen.

    Dokumentation

    Der Umweltverträglichkeitsbericht und dessen nicht-technische Zusammenfassung sind auf Französisch, Niederländisch und Deutsch verfügbar

    Documente, die den Arbeitsteil betreffen

    Dokumente zur strategischen Entscheidung

    Öffentliche Konsultation

    Die Öffentlichkeit wurde vom 15. April bis zum 15. Juni 2021 konsultiert.

    Alle 9.552 Antworten, die auf der spezifischen Website registriert wurden, sowie die Antworten, die im Rahmen dieser öffentlichen Anhörung direkt an den FÖD Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie gerichtet wurden, wurden in diesem Dokument (PDF, 16.66 MB)analysiert.

    Stellungnahmen der betroffenen nationalen Behörden

    Grenzüberschreitende Meldung

    Am 2. April 2021 wurden die Länder im Umkreis von 1000 km um die Reaktoren Doel 1 und 2 über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der geplanten Verschiebung der Abschaltung dieser Reaktoren benachrichtigt. Die folgenden Länder reagierten auf diese Meldung.

    Die von den Ländern mitgeteilten institutionellen Reaktionen wurden gesammelt und können unter den untenstehenden Links für jedes Land eingesehen werden. Personenbezogene Daten und Reaktionen von Einzelpersonen wurden aus diesen Dokumenten entfernt.

    1. Deutschland
      All - Nordrhein-Westfalen (PDF, 467.02 KB)
      All - Rheinland-Pfalz (PDF, 925.66 KB)
    2. Österreich
      AT expert questions (PDF, 2.85 MB)
      BE answers Austria (PDF, 507.74 KB)
      Final expert Statement (PDF, 1.23 MB)
    3. Irland (PDF, 28.41 KB)
    4. Großherzogtum Luxemburg (PDF, 7.33 MB)
    5. Die Niederlände (PDF, 108.49 KB)
    6. Polen
      BE answers to Poland - Doel 12 (PDF, 233.76 KB)
      ENG translation Polish statement on Doel 1 and 2 (PDF, 249.87 KB)
      Polish statement on Doel NPP (PDF, 802.07 KB)
    7. Schweden (PDF, 184.79 KB)

    Verabschiedung des Entschädigungsgesetzes

    Am 20. Juli 2022 legte die Energieministerin der Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf vor, der das für nichtig erklärte Gesetz vom 28. Juni 2015 ersetzen sollte. Die begründete Schlussfolgerung des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung der Verschiebung der Abschaltung von Doel 1 und 2 wurde diesem Gesetzentwurf beigefügt. Am 11. Oktober 2022 verabschiedete die Abgeordnetenkammer das Gesetz vom 31. Januar 2003 über den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie für die industrielle Stromerzeugung, wodurch Doel 1 bis zum 15. Februar 2025 und Doel 2 bis zum 1. Dezember 2025 weiterhin Strom produzieren dürfen. Die parlamentarischen Beratungen zur Verabschiedung dieses Gesetzes sind auf der Website der Abgeordnetenkammer auf Französisch und Niederländisch

    Letzte Aktualisierung
    13 April 2023