Im Folgenden finden Sie einige Vergleiche die das Belgische Zentrum für Konfliktverwaltung (CEBEGECO) herbeigeführt hat.

  • Streitsache mit einer Heiratsvermittlungsstelle

Ein Verbraucher hat um Rückerstattung der Beträge, die er im Rahmen eines Ehevermittlungsvertrags gezahlt hatte (1.500 Euro pro Jahr), gebeten, da die Personen , mit denen er sich getroffen hatte, nicht dem gesuchten Profil, das er bei seiner Registrierung angegeben hatte, entsprachen.

Zunächst weigerte sich die Heiratsvermittlungsstelle, jegliche Rückzahlung vorzunehmen, weil es schon Treffen gegeben habe, und weil das gesuchte Profil zu schwer zu finden sei. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass während der Registrierung darüber keine einzige Bemerkung gemacht wurde.

Ergebnis

Dank der Vermittlung wurden die gezahlten Beträge teilweise zurückerstattet.

Letzte Aktualisierung
16 April 2018