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Die Digitalisierung der Bankdienstleistungen ist stark in Bewegung und wird allmählich zu einem festen Bestandteil unserer Konsumgewohnheiten. Allerdings ist diese Digitalisierung der Bankdienstleistungen nicht für alle Verbraucher zugänglich. Es ist nämlich so, dass die schutzbedürftigsten Verbraucher, die weder über die richtige Ausrüstung oder Unterstützung noch über ausreichende Kenntnisse in diesem Bereich verfügen, bei der Verwaltung ihres Geldes auf Schwierigkeiten stoßen können.
Der Bankensektor und die Regierung sind sich dieser Schwierigkeiten bewusst und haben eine Charta (PDF, 1.53 MB) unterzeichnet, in der die Grundsätze und Modalitäten eines Universalbankdienstes festgelegt sind.
Worin besteht der Universalbankdienst?
Ein „Universalbankdienst“ ist ein in einem Paket enthaltenes Euro-Zahlungskonto für jeden (volljährigen) Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuchs.
Konkret bedeutet dies, dass Sie mit dem Universalbankdienst Ihre Zahlungen tätigen und Ihr Geld verwalten können, auch wenn Sie Schwierigkeiten mit digitalen Kanälen haben.
Worauf verleiht der Universalbankdienst ein Anrecht?
Der Universalbankdienst bietet Ihnen Zugang zu einem Mindestangebot an Dienstleistungen, die in einem „Paket“ zusammengefasst sind. Sie haben Anspruch auf die folgenden Dienstleistungen:
- mindestens 60 manuelle Transaktionen pro Jahr
- eine Debitkarte
- mindestens 24 Bargeldabhebungen in Euro pro Jahr am Geldautomaten der Bank
- den Ausdruck von Kontoauszügen auf speziellen Geräten in der Filiale (die der Bank gehören), die monatliche Abholung von Auszügen am Schalter (falls von der Bank angeboten) oder deren monatliche Zusendung auf Ihren Wunsch hin
- die Möglichkeit, Rechnungen (z. B. Energie, Wasser, Telekommunikation...) kostenlos in der Filiale einzuziehen und auf Ihren Wunsch kostenlos Daueraufträge (z. B. Miete) einzugeben.
Die Banken können sich auch dafür entscheiden, dieses Mindestangebot durch zusätzliche Dienstleistungen zu ergänzen.
Wer kann den Universalbankdienst in Anspruch nehmen?
Jeder (volljährige) Verbraucher kann den Universalbankdienst in Anspruch nehmen.
Wenn Sie also aus irgendeinem Grund keinen Zugang zu dem von den Banken angebotenen Online-Banking-Diensten haben, können Sie einen Antrag stellen, um diesen Universalbankdienst in Anspruch nehmen zu können.
Wer bietet den Universalbankdienst an?
Seit dem 1. Januar 2022 bieten dreizehn Banken den Universalbankdienst an, nämlich:
- Argenta
- Axa
- Belfius
- Beobank
- BNP Paribas Fortis
- BPost Bank
- CBC Banque
- CPH
- Crelan
- ING
- KBC Bank
- KBC Brussels
- VDK
Wie stelle ich einen Antrag auf Universalbankdienst?
Wenden Sie sich an eine in der obigen Liste aufgeführte Bank. Beachten Sie, dass Sie, auch wenn Sie weitere Girokonten bei anderen Banken haben, Ihren Antrag auf einen Universalbankdienst dennoch bei einer der in dieser Liste aufgeführten Banken stellen können.
Weitere Informationen zu den Formalitäten erhalten Sie in Ihrer Filiale oder auf der Website Ihrer Bank.
Der Zugang zum Universalbankdienst ist an keine Bedingungen geknüpft. Daher muss die Bank nicht prüfen, ob Sie Anspruch auf diese Dienstleistung haben. Hierbei handelt es sich um ein gängiges Verfahren zur Eröffnung eines Bankkontos, das auf die Bedürfnisse von nicht digitalen Verbrauchern zugeschnitten ist.
Was kostet der Universalbankdienst?
Der Universalbankdienst wird während der Laufzeit der Charta, d. h. bis zum 30. Juni 2024, zu einem Höchstpreis von 60 Euro pro Jahr, d h. 5 Euro pro Monat, angeboten. Diese Kosten können während dieses Zeitraums um bis zu 6 Euro pro Jahr erhöht werden, wobei die Gesamtkosten von 60 Euro pro Jahr nicht überschritten werden dürfen.
Der Einheitspreis für einen zusätzlichen manuellen Vorgang beträgt höchstens 1 Euro.
Wenn Sie schließlich Kontoauszüge per Post erhalten möchten, und zwar eine Sendung pro Monat, wird die Bank dies nach einer der drei folgenden Formeln in Rechnung stellen:
- Jahrespauschale zum Höchstpreis von 5 Euro + Versandkosten.
- Monatliches Abonnement zum Höchstpreis von 2,50 Euro, einschließlich Versandkosten.
- Höchstpreis von 1 Euro + Versandkosten pro Umschlag.
Banken, die den Universalbankdienst anbieten, machen den genauen Inhalt der abgedeckten Dienstleistungen und die Gebühren auf ihrer Website und in den Filialen über die Preisinformationsdokumente bekannt.
Sehen Sie sich die Preisliste für den Universalbankdienst der einzelnen Banken an.
Was ist der Unterschied zwischen „Universalbankdienst“ und „Basisbankdienst“?
Der Zugang zum Universalbankdienst ist an keine Bedingungen geknüpft. Dieser Dienst sieht keine Beschränkung auf ein einziges Zahlungskonto bzw. auf den Kontostand der Konten vor. Darüber hinaus können Kredite oder andere Dienstleistungen (z. B. Kreditkarten) verknüpft werden. Dieser Dienst ist besonders für nicht-digitale Verbraucher geeignet.
Der Basisbankdienst ist gesetzlich streng geregelt. Es handelt sich um ein echtes Recht auf ein Zahlungskonto für Verbraucher, dessen Zugang an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Zu diesen Bedingungen gehört unter anderem, dass Sie kein Girokonto bei einer anderen Bank haben und insgesamt nicht mehr als 6.000 Euro auf dem Konto haben dürfen. Das im Rahmen des Basisbankdienstes gewährte Girokonto kann nicht überzogen werden. Diese Dienstleitung richtet sich vor allem an Personen, die nicht in der Lage sind, ein Girokonto bei einer Bank zu eröffnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Basisbankdienst.
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Reichen Sie Ihr Problem/Ihre Beschwerde bei der Kontaktstelle der Generaldirektion Wirtschaftsinspektion ein.
Sie müssen Ihre Beschwerde auch beim Ombudsdienst des betreffenden Kreditinstituts einreichen. Wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine Lösung gefunden wurde, können Sie sich an den Ombudsmann für Finanzdienstleistungen wenden. Dieser wird die Beschwerde vorrangig prüfen und im Streitfall eine verbindliche Stellungnahme gegenüber dem Kreditinstitut abgeben. Sie können sich unter folgender Adresse an den Ombudsmann wenden:
Ombudsmann für Finanzdienstleistungen
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