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Was tun, wenn Sie nicht versichert sind?
Wenden Sie sich and den Katastrophenfonds Ihrer Region um zu erfahren, ob sie finanzielle Unterstützung erhalten können. Dieser Fonds kann im Falle eines außergewöhnlichen Naturereignisses, das von den Behörden als Naturkatastrophe anerkannt wird, eingreifen und Entschädigungen gewähren.
Seit dem 1. Juli 2014 sind die Zuständigkeiten des Katastrophenfonds auf die Regionen übertragen worden. Wir empfehlen Ihnen daher, mit dem zuständigen Katastrophenfonds Kontakt aufzunehmen, um weitere Informationen über das Verfahren in der Praxis zu erhalten. Die Verfahren für eine mögliche Intervention werden von den Regionen festgelegt.
Hier finden Sie die Links zu den Websites der Katastrophenfonds:
- Flämischer Katastrophenfonds
- Katastrophenfonds der Region Brüssel-Hauptstadt
- Wallonischer Katastrophenfonds
Was tun, wenn Sie versichert sind?
Die richtigen Reflexe nach einer Katastrophe
Erledigen Sie das Dringendste: Schutz und Vermeidung von Verschlimmerungen
Als Versicherter sind Sie verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um weitere Schäden zu vermeiden.
Andernfalls kann Ihr Versicherer den Ihnen zustehenden Beitrag um den Betrag dieser Verschlimmerung kürzen.
Benachrichtigen Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich
Viele Versicherer stellen Formulare zur Schadenmeldung online zur Verfügung.
Zögern Sie nicht, Ihren Versicherungsvermittler um Rat zu fragen.
Legen Sie in der Zeit, in der Sie auf das Gutachten warten, eine Akte mit Belegen an
Versuchen Sie nicht, etwas selbst zu reparieren (es sei denn, die Reparatur ist dringend erforderlich, um eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern), und werfen Sie nichts weg: der Sachverständige muss in der Lage sein, den Schaden selbst zu sehen, auch irreparabel beschädigte Güter.
Machen Sie Fotos, bewahren Sie Quittungen auf, notieren Sie alle Eingriffe, machen Sie eine Bestandsaufnahme der Schäden… Je vollständiger Ihres Dossiers ist, desto besser.
Was ist eine Überschwemmung ?
Eine Überschwemmung ist :
- Ein Überlaufen von Flüssen, Kanälen, Seen, Teichen oder Meeren;
- Ein Wasserabfluss aufgrund mangelnder Bodenabsorption, verursacht durch:
- atmosphärischer Niederschläge,
- Schnee- oder Eisschmelze,
- einen Deichbruch,
- eine Flutwelle,
- die Folge von Erdrutschen und Erdsenkungen (Artikel 124, §1, a des Gesetzes über die Versicherung vom 4. April 2014).
Achtung! Es ist möglich, dass Sie einen Wasserschaden erlitten haben, der nicht durch eine Überschwemmung im oben genannten Sinne verursacht wurde (Rohrbruch, Waschmaschine, vergessene Badewanne usw.). Da es sich nicht um Naturkatastrophen handelt, sind diese Risiken nicht zwingend durch die Hausratversicherung abgedeckt, aber sie werden häufig durch besondere Garantien im Versicherungsvertrag abgedeckt. Wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvermittler oder prüfen Sie Ihren Vertrag genau, um zu sehen, welchen Versicherungsschutz Sie haben.
Haben Sie Anspruch auf Entschädigung durch Ihren Feuerversicherer bei Hochwasserschäden?
Grundsatz : Wenn Sie eine Feuerversicherung für Ihr Haus abgeschlossen haben (als Eigentümer oder Mieter), ist es obligatorisch, dass diese Versicherung auch das Risiko von Naturkatastrophen, einschließlich Überschwemmungen, abdeckt.
Ausnahme :
Der Versicherer kann die Deckung des Überschwemmungsrisikos des Gebäudes, eines Gebäudeteils oder des Gebäudeinhalts verweigern, wenn das Gebäude mehr als 18 Monate nach der Veröffentlichung des königlichen Erlasses zur Einstufung der Immobilie in ein Risikogebiet im Belgischen Staatsblatt errichtet wurde (Art. 129 des Versicherungsgesetzes vom 4. April 2014).
Welche Schäden werden von Ihrem Feuerversicherer im Falle einer Überschwemmung entschädigt?
Mindestdeckung
1° Schäden, die unmittelbar an den versicherten Sachen, d. h. an der Wohnung und ihrem Inhalt, verursacht werden;
2° Schäden an versicherten Sachen infolge von Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz von Sachen und Personen;
3° die Kosten für Aufräumungs- und Abbrucharbeiten, die für den Wiederaufbau oder die Wiederherstellung der beschädigten versicherten Sachen notwendig sind;
4° im Falle einer unbewohnbar gewordenen Wohnung, die Kosten für die Wiederunterbringung, die innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Schadens entstanden sind (Artikel 126 des Gesetzes vom 4. April 2014 über Versicherungen).
Andere Schäden, die entschädigt werden könnten:
Nicht alle anderen Schäden sind obligatorisch gedeckt, daher sollten Sie in Ihrem Vertrag nachsehen oder sich an Ihren Versicherungsvermittler wenden, um zu prüfen, ob und inwieweit Gartenmöbel, Anbauten, Terrassen, Anpflanzungen usw. von der Deckung ausgeschlossen sind.
Im Falle einer Überschwemmung ist ein besonderer Ausschluss für den Inhalt von Kellern möglich, die weniger als 10 cm über dem Boden gelagert sind. Dieser Ausschluss gilt nicht für fest installierte Heizungs-, Strom- und Wasseranlagen sowie für Räumlichkeiten, die dauerhaft zu Wohnzwecken oder zur Ausübung eines Berufs eingerichtet sind (Art. 128 des Gesetzes vom 4. April 2014 über die Versicherung).
Vorsicht bei der Anwendung der Franchise
Die Versicherer können in der Tat eine bestimmte Franchise auf die Deckung für Naturkatastrophen anwenden, so dass ein Teil der Kosten zu Ihren Lasten gehen kann.
Der Katastrophenfonds
Falls Sie nicht vollständig entschädigt sind, wenden Sie sich and den Katastrophenfonds Ihrer Region um zu erfahren, ob sie finanzielle Unterstützung erhalten können.
Dieser Fonds kann im Falle eines außergewöhnlichen Naturereignisses, das von den Behörden als Naturkatastrophe anerkannt wird, eingreifen und Entschädigungen gewähren.
Seit dem 1. Juli 2014 sind die Zuständigkeiten des Katastrophenfonds auf die Regionen übertragen worden, die ihre eigenen möglichen Interventionsmodalitäten festlegen.
Hier finden Sie die Links zu den Websites der Katastrophenfonds:
- Flämischer Katastrophenfonds
- Katastrophenfonds der Region Brüssel-Hauptstadt
- Wallonischer Katastrophenfonds
Ist Ihr Fahrzeug beschädigt worden?
- Wenn Ihr Fahrzeug kaskoversichert ist, werden Sie von Ihrem Versicherer entschädigt.
- Wenn Ihr Fahrzeug nicht kaskoversichert ist:
- Müssen Sie Ihre Feuerversicherungspolice prüfen. Es kann sein, dass das Fahrzeug versichert ist, wenn es z. B. in der Garage steht oder in einem Umkreis von 1 km von dem Haus geparkt ist.
- Müssen Sie sich an den Katastrophenfonds wenden, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Dieser Fonds kann im Falle eines außergewöhnlichen Naturereignisses, das von den Behörden als Naturkatastrophe anerkannt wird, eingreifen und Entschädigungen gewähren. Seit dem 1. Juli 2014 sind die Zuständigkeiten des Katastrophenfonds auf die Regionen übertragen worden, die ihre eigenen möglichen Interventionsmodalitäten festlegen. Jeder Katastrophenfonds legt seine eigenen Interventionsbedingungen fest.
Unsere Tipps
Vorsicht vor Dienstleistungsangeboten nach einer Katastrophe!
Personen, die nach einer Katastrophe spontan ihre Dienste anbieten, werden nicht von Ihrem Versicherer beauftragt. Sie kennen Ihren Versicherungsschutz nicht und können Sie in die Irre führen und dazu noch eine Leistung in Rechnung stellen.
Prüfen Sie, was Sie unterschreiben und nehmen Sie sich Zeit, darüber nachzudenken, vor allem, wenn Sie einen Vertrag für Gutachten oder eine Schadenregulierung unterschreiben!
In diesem Fall können Sie einen Vorbehalt einlegen. Bitten Sie Ihren Versicherungsvermittler um Unterstützung und Beratung.
Zögern Sie nicht, um Erklärungen zu bitten!
Fordern Sie Ihre Schadenbescheinigung an
Wenn Sie von einer Überschwemmung betroffen waren, zögern Sie nicht, bei Ihrem Versicherer oder Versicherungsvermittler eine Schadenbescheinigung anzufordern. Es handelt sich um einen Gutschein, mit dem Sie bei Ihren Einkäufen in den teilnehmenden Geschäften einen erheblichen Rabatt erhalten können.
Es kann auch sein, dass Sie diese Bescheinigung auch für andere Dienste verwenden können.
Suchen Sie ein Bauunternehmen?
Der Verband des Bauwesens hat auf seine Website eine Liste von Bauunternehmen veröffentlicht, die bereit sind, Ihnen zu helfen.
Konsultieren Sie auch unsere Tipps für den Bau, Kauf oder die Renovierung eines Hauses.
Beschwerden/Streitigkeiten
Haben Sie mit Ihrem Versicherer Schwierigkeiten?
Zögern Sie nicht, sich an Ihren Versicherungsvermittler, die Beschwerdestelle Ihres Versicherers und gegebenenfalls an den Versicherungsombudsmann zu wenden.