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Alle elektrischen Anlagen müssen die Sicherheitsanforderungen erfüllen, die in den neuen Allgemeinen Vorschriften für elektrische Anlagen festgelegt sind, die durch den Königlichen Erlass vom 8. September 2019 genehmigt wurden.
Diese Vorschriften enthalten:
- die technischen Vorschriften, denen elektrische Anlagen entsprechen müssen;
- die zum Schutz von Personen und Sachen zu ergreifenden Maßnahmen zur Begrenzung oder Verringerung der elektrischen Risiken.
Welche Pflichten haben Sie als Eigentümer, Verwalter oder Betreiber einer elektrischen Anlage außerhalb des Hauses?
Der Eigentümer, Verwalter oder Betreiber einer elektrischen Anlage außerhalb des Hauses, ist für die Wartung der elektrische Anlage verantwortlich. Er muss auch Konformitätsprüfungen und Kontrollbesuche durch eine zugelassene Prüfstelle (PDF, 172.43 KB) durchführen lassen.
Bei elektrischen Hochspannungsanlagen sind außerdem regelmäßig Routinebesuche durch den Eigentümer, Verwalter oder Betreiber der elektrischen Anlage vorgesehen.
Der Eigentümer, Verwalter oder Betreiber verfügt über eine Akte der elektrische Anlage. Diese Akte steht jedem zur Verfügung, der sie einsehen möchte.
Sie enthält unter anderem:
- die Schaltpläne der elektrische Anlage,
- die Berichte zur elektrischen Anlage, die von einer zugelassenen Prüfstelle erstellt wurden,
- eventuelle Berechnungsnotizen,
- Konformitätserklärungen für elektrische Geräte...
Der eventuelle Mieter verfügt über eine Kopie dieser Akte. Die Akte wird jedem neuen Eigentümer, Verwalter oder Betreiber der elektrische Anlage übermittelt.
Wo finden Sie die Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen außerhalb des Hauses?
Buch 1, Buch 2 und Buch 3 der neuen Allgemeinen Vorschriften für elektrische Anlagen, die durch den Königlichen Erlass vom 8. September 2019 genehmigt wurden, enthalten die Sicherheitsanforderungen, die elektrische Anlagen außerhalb des Hauses erfüllen müssen:
- Buch 1 - Niederspannungs- und Kleinspannungsanlagen;
- Buch 2 - Hochspannungsanlagen;
- Buch 3 - Anlagen für die Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie.
Die Bücher gelten für elektrische Anlagen außerhalb des Hauses, mit deren Realisierung, Änderung oder Erweiterung vor oder nach dem 1. Juni 2020 begonnen wird (wurde).
Welche Minister sind zuständig?
Die Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen außerhalb des Hauses fallen in den Zuständigkeitsbereich:
- des Ministers, zu dessen Zuständigkeiten Energie für elektrische Anlagen außerhalb des Hauses gehört, mit Ausnahme von Anlagen in Einrichtungen, die eingestuft sind als gefährlich, gesundheitsschädlich oder unangenehm, entweder in Betrieben, die Personal gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlergehen der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit beschäftigen,
- des Ministers, zu dessen Zuständigkeiten das Wohlergehen der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit für Einrichtungen gehört, die entweder in Betrieben liegen, die eingestuft sind als gefährlich, gesundheitsschädlich oder unbequem, oder in Betrieben, die Personal gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlergehen der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit beschäftigen.
Wie sieht es mit elektrischen Anlagen am Wohnkomplex aus?
Die gemeinsamen Teile und technische Räumlichkeiten gelten als nicht hauswirtschaftliche elektrische Anlagen. Einige Sicherheitsmaßnahmen für Hauswirtschaftliche elektrische Anlagen gelten auch für gemeinsamen Teile, z. B.: Schutz gegen elektrischen Schlag durch indirektes Berühren, Erder, Schemata, Pläne und Unterlagen, Kennzeichnung von Verteiler- und Schaltgerätekombinationen...
Wie sieht es mit elektrischen Anlagen am Arbeitsplatz aus?
Das Gesetz über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, das in Buch III, Titel 2festgehalten ist, enthält Vorschriften, die elektrischen Anlagen am Arbeitsplatz ebenfalls erfüllen müssen.
Diese Anforderungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ministers, zu dessen Zuständigkeiten das Wohlergehen der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit gehört.
Was ist zu beachten, wenn die elektrische Anlage außerhalb des Hauses vor dem 1. Juni 2020 realisiert wurde?
Wenn die elektrische Anlage außerhalb des Hauses vor dem 1. Juni 2020 realisiert wurde, unterliegt sie besonderen Bestimmungen.
Darin sind aufgeführt:
- jede elektrische Anlage außerhalb des Hauses oder jeder Teil einer elektrischen Anlage außerhalb des Hauses (allgemein als alte Anlage außerhalb des Hauses bezeichnet), deren Realisierung begonnen wurde:
- bis spätestens 1. Oktober 1981 für die elektrischen Anlagen von Einrichtungen, die nicht durch geschulte (BA4) oder qualifizierte (BA5) Personen gewartet werden;
- spätestens am 1. Januar 1983 für die sonstigen Anlagen;
- jede elektrische Anlage außerhalb des Hauses oder jeder Teil einer elektrischen Anlage außerhalb des Hauses (generell als Anlage außerhalb des Hauses im Sinne des alten RGIE bezeichnet), mit deren Realisierung vor Ort am oder nach dem 1. Oktober 1981 oder 1. Januar 1983 begonnen wurde und die einer Konformitätsprüfung gemäß den früheren Allgemeinen Vorschriften für elektrische Anlagen unterzogen wurden.
Ehemalige Allgemeine Vorschriften für elektrische Anlagen (generell als altes RGIE bezeichnet): die Allgemeinen Vorschriften für elektrische Anlagen, die durch die Königlichen Erlasse vom 10. März 1981 und 2. September 1981 genehmigt wurden.
Die erste Inspektion einer elektrischen Anlage gemäß Buch 1, 2 oder 3, die von einer zugelassenen Prüfstelle auf der Grundlage des alten RGIE inspiziert wurde, ist innerhalb der Frist durchzuführen, die im letzten nach den Bestimmungen des alten RGIE erstellten Bericht festgelegt wurde.
Wenn eine elektrische Anlage, die von einer zugelassenen Prüfstelle auf der Grundlage des alten RGIE inspiziert wurde, Verstöße gegen das alte RGIE aufweist, muss der Eigentümer, Verwalter oder Betreiber der elektrischen Anlage diese Verstöße beheben.
Die Bücher enthalten Bestimmungen, die von den vor dem 1. Juni 2020 erlassenen Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen außerhalb des Hauses abweichen.
In Bezug auf jede alte Anlage außerhalb des Hauses, die nicht nach dem alten RGIE geprüft wurde, gilt:
- für Elektrische Anlagen an Orten, an denen keine in Artikel 2 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit erwähnten Personen beschäftigt sind, gelten die Bücher 1 und 2 in folgenden Fällen:
- bei jeder Änderung oder Erweiterung der elektrischen Anlage;
- im Falle einer Kontrollverpflichtung, die von einer anderen zuständigen Behörde als dem Föderalen Öffentlichen Dienst auferlegt wird, in dessen Zuständigkeit der Bereich Energie fällt (z.B. Vermietung).
- für Betriebe, die als gefährlich, gesundheitsschädlich oder unangenehm eingestuft wurden, und für Betriebe, die Personal gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlergehen der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit beschäftigen, gelten die Bücher 1, 2 und 3 nicht. Das Gesetz über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, das in Buch III, Titel 2festgehalten ist, enthält Vorschriften, die diese elektrischen Anlagen ebenfalls erfüllen müssen.
Was ist zu beachten, wenn die nicht elektrische Hausanlage ab dem 1. Juni 2020 realisiert wurde?
Buch 1 enthält abweichungsbestimmungen gelten für bestehende Teile von nicht elektrische Hausanlage, mit deren Errichtung vor Ort ab dem 1. Juni 2020 begonnen wurde und die einer Konformitätsprüfung vor Ingebrauchnahme gemäß Kapitel 6.4 unterzogen wurden.
Einige Definitionen
Folgende Räumlichkeiten und Anlagen werden als nicht hauswirtschaftliche elektrische Anlagen betrachtet (generell als nicht hauswirtschaftliche Anlagen bezeichnet):
- gemeinschaftliche Teile und Technikräume einer Wohnanlage,
- alle anderen elektrischen Anlagen, die der Bestimmung des Begriffs "hauswirtschaftliche elektrische Anlage" nicht entsprechen.
Begriffserklärungen:
Hauswirtschaftliche elektrische Anlage (generell als hauswirtschaftliche Anlage bezeichnet): elektrische Anlage, die sich in einer Wohneinheit oder an einem in folgendem Absatz erwähnten Ort befindet.
Ist die elektrische Anlage eines Ortes nicht Gegenstand einer Miteigentumsregelung, wird die elektrische Anlage dieses Ortes, der für den privaten Gebrauch bestimmt ist und nicht für die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens genutzt wird, als hauswirtschaftliche Anlage betrachtet.
Wohneinheit:
ein Haus oder eine Wohnung, das/die als Wohnung für eine oder mehrere Personen dient, die als Familie oder in einer Gemeinschaft leben.
Wohnkomplex:
eine Reihe von Wohneinheiten, Gemeinschaftsbereichen und technischen Räumlichkeiten.
Gemeinsame Teile eines Wohnkomplexes:
die Räumlichkeiten eines Wohnkomplexes mit Ausnahme von Wohneinheiten und technischen Räumlichkeiten; dazu gehören Flure, Treppenhäuser, Gärten, Parkplätze usw.
Technische Räumlichkeiten eines Wohnkomplexes:
Räumlichkeiten, die für die technische Verwaltung des Wohnkomplexes spezifisch sind, wie z.B. Heizungsraum, die Aufzugsanlagen usw.
Kontakt
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Generaldirektion Energie
Überwachung von Infrastrukturen und Energieprodukten
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E-Mail: gas.elec@economie.fgov.be
FÖD Beschäftigung, Arbeit und sozialer Dialog
Allgemeiner Kontakt
Tel: 02 233 41 11
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