Elektrizität ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres täglichen Lebens und der sozioökonomischen Aktivitäten unserer Unternehmen. Bei der Stromversorgung müssen jedoch besondere technische Einschränkungen berücksichtigt werden. Der eingespeiste Strom (Angebot: Produktion und Import) muss jederzeit der abgenommenen Menge (Verbrauch und Export) entsprechen, um das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage und damit auch die Versorgung von Bürgern und Unternehmen gewährleisten zu können. Angebot und Nachfrage verändern sich laufend, während Strom sich nur schwer in großem Maßstab speichern lässt.

Obwohl Belgien über ein sehr effizientes Netz verfügt, sind Stromausfälle aufgrund plötzlicher Phänomene (verursacht durch technische Zwischenfälle, Stürme oder Naturkatastrophen) oder Stromknappheit noch immer möglich.

Die große Bedeutung von Strom für unsere Gesellschaft rechtfertigt eine solide Krisenpolitik, um Krisensituationen so gut wie möglich bewältigen zu können.

Es wurden bereits zahlreiche Initiativen ergriffen, basierend auf der Zusammenarbeit zwischen:

  • dem FÖD Wirtschaft,
  • dem Übertragungsnetzbetreiber (Elia), und
  • dem Nationalen Krisenzentrum des FÖD Inneres (NCCN).

Krisenmanagement: Verfahren

Der Schutz des Stromnetzes vor einem Ungleichgewicht erfordert je nach Ursache (ein plötzliches Phänomen oder eine vorhersehbare kurz- oder längerfristige Knappheit) unterschiedliche Vorgehensweisen.

Daher sieht die Regelung zwei Krisenmanagementverfahren vor:

Die beiden Verfahren sind im Ministeriellen Erlass vom 3. Juni 2005 zur Festlegung des Plans für die Stromabschaltung beschrieben.

Aus rechtlicher Sicht bezieht sich der Begriff „Abschaltplan“ auf diesen Ministeriellen Erlass. Zur Erleichterung der Kommunikation und zum einfacheren Verständnis verwenden wir auf dieser Website den Begriff „Abschaltplan“, um die konkrete Umsetzung der Abschaltung gemäß dem Ministeriellen Erlass (praktische Modalitäten der Abschaltung) zu bezeichnen.

Letzte Aktualisierung
19 Januar 2024