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Die Gefahr der Verknappung ist im Winter, während des Spitzenverbrauchs am Ende des Tages (17 bis 20 Uhr), am größten.
Eine drohende Stromknappheit kann anhand der Prognosen von Elia frühestens 7 Tage im Voraus erkannt werden. Bestimmte besondere Umstände können jedoch dazu führen, dass eine drohende Knappheit nicht so früh erkannt werden kann und erst einige Tage vorher oder gar erst am Tag der Knappheit sichtbar wird. Je früher die Knappheit erkannt wird, desto mehr Zeit bleibt für die Entscheidung, welche Maßnahmen zur Vermeidung oder Milderung der Auswirkungen einer Stromknappheit getroffen werden müssen. Dann wird das Verfahren im Falle einer Stromknappheit eingeleitet.
Dieses Verfahren wird im Ministeriellen Erlass vom 3. Juni 2005 zur Feststellung des Abschaltplans für das Übertragungsnetz für Strom beschrieben.
Aus rechtlicher Sicht bezieht sich der Begriff „Abschaltplan“ auf diesen Ministeriellen Erlass. Zur Erleichterung der Kommunikation und zum einfacheren Verständnis verwenden wir auf dieser Website den Begriff „Abschaltplan“, um die konkrete Umsetzung der Abschaltung gemäß dem Ministeriellen Erlass (praktische Modalitäten der Abschaltung) zu bezeichnen.
Das Verfahren für den Fall einer Stromknappheit wurde 2012 vom FÖD Wirtschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalen Krisenzentrum des FÖD Inneres und Elia entwickelt. Ende 2017 wurde das Verfahren aufgrund der Ergebnisse einer Krisenübung im Jahr 2016 überarbeitet.
Das Verfahren im Falle einer Stromknappheit umfasst 3 Phasen
Phase 1 beinhaltet die Schritte, die im Falle einer drohenden Knappheit erforderlich sind:
- Erkennung,
- Benachrichtigung,
- Vorbereitung einer Krisensitzung,
- Krisensitzung,
- Kommunikation über die getroffenen Entscheidungen,
- Koordinierung der Maßnahmen und Informieren der Bevölkerung,
- Umsetzung, und
- Rückkehr zu einer normalen Situation oder Eintreten einer tatsächlichen Knappheit.
Phase 2 beinhaltet die Schritte, die im Falle einer tatsächlichen Knappheit erforderlich sind:
- Erkennung,
- Benachrichtigung,
- Krisensitzung,
- Kommunikation über die getroffenen Entscheidungen,
- Koordinierung der Maßnahmen und Informieren der Bevölkerung,
- Umsetzung, und
- Rückkehr zu einer normalen Situation.
Phase 3 beschreibt die Rückkehr zu einer normalen Situation nach einer drohenden oder tatsächlichen Knappheit.
Für jeden Schritt werden die Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Beteiligten beschrieben.
Erkennung und Benachrichtigung (maximal 7 Tage vor einer möglichen Knappheit)
Elia überwacht ständig das Gleichgewicht zwischen Stromangebot und -nachfrage.
Eine drohende Knappheit kann frühestens 7 Tage vor dem Eintreten der tatsächlichen Knappheit (Tag D) von Elia erkannt und somit angekündigt werden. Wenn also Tag D der Tag des Eintretens der tatsächlichen Knappheit ist, ist deren Erkennung frühestens am Tag-7 möglich.
Elia kann eine drohende Knappheit erkennen, durch Analyse
- der Wettervorhersagen des Königlichen Meteorologischen Instituts (KMI),
- von Produktionsprognosen, und
- der Informationen der Energiemärkte.
Sobald eine drohende Knappheit erkannt wurde, informiert Elia mittels eines förmlichen Benachrichtigungsverfahren die föderalen Minister für Energie und Wirtschaft, den Minister für Inneres, die regionalen Energieminister, den Generaldirektor der Generaldirektion Energie (FÖD Wirtschaft) und das Nationale Krisenzentrum des FÖD Inneres.
Bei der Benachrichtigung dieser Personen lädt Elia sie zu einem technischen Briefing ein, das so schnell wie möglich nach der Benachrichtigung stattfindet. Elia erläutert dabei die drohende Knappheit anhand
- der Ursache,
- des voraussichtlichen Datums,
- des Zeitpunkts, zu dem die Knappheit eintritt (zu Spitzenzeiten oder bei Grundlast),
- ihres Umfangs,
- ihrer geografischen Reichweite,
- ihrer voraussichtlichen Dauer,
- möglicher Empfehlungen bezüglich ihrer Bewältigung.
Krisensitzung
In einem ersten Schritt beruft der FÖD Wirtschaft die Mitglieder des Krisenstabes des FÖD Wirtschaft ein. Dieser Krisenstab hat unter anderem die Aufgabe, die wirtschaftlichen Auswirkungen und insbesondere die Auswirkungen auf lebenswichtige Produkte zu bewerten. Außerdem analysiert er das Maßnahmenpaket, das zur Begrenzung der Stromnachfrage in Betracht kommt. Diese Maßnahmen unterscheiden sich je nach Größenordnung der erwarteten Stromknappheit und ihrer Anwendbarkeit/Durchführbarkeit. Es kann sich dabei, je nach den Umständen, sowohl um Sensibilisierungs- als auch um Verbotsmaßnahmen handeln.
In der Phase der Krisensitzung entscheiden die föderalen Minister für Energie und Wirtschaft nach Rücksprache mit Elia, den regionalen Energieministern, den Generaldirektoren der GD Energie (FÖD Wirtschaft) und dem Nationalen Krisenzentrum (FÖD Inneres), welche Maßnahmen getroffen werden können, um die Wahrscheinlichkeit einer Stromknappheit zu verringern.
An dieser Krisensitzung nimmt auch der Minister für Inneres teil, um bei Bedarf selbst Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung, sowie der individuellen und kollektiven Sicherheit treffen zu können. Falls diese Maßnahmen der Zuständigkeit anderer Minister unterliegen, organisiert er die nötige Abstimmung mit diesen Ministern.
Wenn die Situation es zulässt, treffen sich die betroffenen Mitglieder des föderalen Koordinierungsausschusses und des Informationsstabes vor der Krisensitzung und auf Initiative des föderalen Krisenstabes des FÖD Inneres. Sofern der Minister für Inneres keine andere Entscheidung trifft, impliziert das Treffen dieser Stäbe weder eine Aktivierung der föderalen Krisenmanagementphase, noch einen Alarm.
Informieren der Krisenpartner und der Bevölkerung
In der Krisensitzung wird entschieden, wann und wie die Bevölkerung bezüglich der drohenden Knappheit sensibilisiert wird und wie die beschlossenen Maßnahmen kommuniziert werden. Dazu können die föderalen Minister für Energie und Wirtschaft die Mitglieder des Informationsstabes konsultieren.
Das Nationale Krisenzentrum des FÖD Inneres gibt die Informationen an die vorgesehenen Krisenpartner weiter, wie:
- die Ministerpräsidenten der Regionen,
- die Bürgermeister (über die Provinzgouverneure),
- die „Disziplinen“ 1 bis 4 (100- und 112-Notrufzentralen), den FÖD Volksgesundheit, die Direktion für Einsätze (DAO) der föderalen Polizei, den Zivilschutz und das Verteidigungsministerium,
- andere betroffene Minister und ihre Krisenstäbe,
- die belgische Regulierungsbehörde für Postdienste und Telekommunikation (BIPT).
Umsetzung (ab Tag-7 bis zum Tag der tatsächlichen Knappheit)
Elia organisiert regelmäßige Telefonkonferenzen, in denen die föderalen Minister für Energie und Wirtschaft, der Minister für Inneres und die regionalen Energieminister über den aktuellen Stand informiert werden.
Falls die Minister dies wünschen, kann anstelle einer Telefonkonferenz ein Treffen im Nationalen Krisenzentrum (FÖD Inneres) organisiert werden.
Das Nationale Krisenzentrum (FÖD Inneres) verteilt anhand der Informationen, die es von Elia erhält, ebenfalls regelmäßige Lageberichte (Sitreps) an seine Krisenpartner.
Abschaltung
Elia kann eine tatsächliche Knappheit erst am Tag-1, frühestens am späten Nachmittag/frühen Abend einschätzen. Elia verfügt dann über die nötigen Informationen (Produktionsprogramme, Importprogramme, Verbrauchsschätzungen usw.) der Marktteilnehmer für die Einschätzung des Eintretens einer tatsächlichen Knappheit zu bestimmten Zeiten von Tag D.
Wenn Elia die Erkennung der tatsächlichen Knappheit am Tag-1 mitteilt, kann beschlossen werden, die föderale Phase des Krisenmanagements einzuleiten, um dann den Schwerpunkt auf die Bewältigung der Folgen einer eventuellen Abschaltung zu legen. Die Bevölkerung wird am Vorabend so schnell wie möglich über die eventuelle Abschaltung (vorübergehende und punktuelle Einstellung der Stromversorgung) und die betroffenen Zonen informiert.
Eine Abschaltung ist die Maßnahme, die im Extremfall getroffen wird, wenn alle anderen Maßnahmen sich als unzureichend erweisen, um eine Stromknappheit zu bestimmten Zeiten abzuwenden.
Bis zum letzten Moment können die Minister beschließen, die Abschaltung nicht erfolgen zu lassen, wenn die aktuelle Situation es nicht erfordert (zum Beispiel, wenn der Verbrauch dank der Bemühungen von Bürgern und Unternehmen deutlich zurückgegangen ist).
Rückkehr zu einer normalen Situation
Sobald Elia feststellt, dass keine Maßnahme mehr erforderlich oder eine Unterbrechung der Stromversorgung nicht mehr nötig ist, informiert Elia die föderalen Minister für Energie und Wirtschaft, den Minister für Inneres, die regionalen Energieminister, die Generaldirektoren der GD Energie (FÖD Wirtschaft) und das Nationale Krisenzentrum des FÖD Inneres mittels des förmlichen Benachrichtigungsverfahrens und diese Beteiligten kommen dazu so schnell wie möglich zusammen.
Wenn entschieden wird, wieder zu einer normalen Situation zurückzukehren, wird die Entscheidung den Krisenpartnern und der Bevölkerung mitgeteilt. Falls die föderale Phase anwendbar ist, wird diese aufgehoben.