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    Kontext der Konsultation

    Die Bundesregierung hat am 1. April 2022 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 31. Januar 2003 zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie zum Zweck der industriellen Stromerzeugung beschlossen.

    Zweck dieses Entwurfs ist es, die Aktivierung der Kernreaktoren Doel 4 und Tihange 3 für einen weiteren Zeitraum von 10 Jahren zu genehmigen, nach Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung, der öffentlichen Konsultation, der Konsultation von die betroffenen Behörden und grenzüberschreitende Konsultationen im Sinne der Richtlinie 2011/92/EU vom 13. Dezember 2011 zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur  Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen und der Richtlinie 2009/147/EG vom 30. November 2009 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, gemäß Urteil mit Az. 34/2020 des Verfassungsgerichts vom 5. März 2020.

    Die Bundesregierung ist  zum jetzigen Zeitpunkt der Ansicht, dass das Projekt eine wesentliche Rolle zur Sicherung der Stromversorgung des Landes bis 2035 spielt. Darüber hinaus entspricht das Projekt der Politik, die die Europäische Kommission im Hinblick auf eine größere Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und eine diversifizierte Energieversorgung verfolgen möchte.

    Dauer der Beratung

    Vom 20. März 2023 bis zum 20. Juni 2023.

    Die Dauer der öffentlichen Konsultation wurde bis zum 20. Juni 2023 verlängert. Die Website der öffentlichen Konsultation bleibt bis zu diesem Datum zugänglich, das dem der grenzüberschreitenden Konsultation entspricht.

    Dokumentation

    Der Umweltverträglichkeitsbericht sind in deutscher, französischer und niederländischer Sprache verfügbar. Eine nichttechnische Zusammenfassung des Berichts sind in deutscher, französischer, niederländischer und englischer Sprache verfügbar.

    Kommentare und Stellungnahmen sollten innerhalb der für die Konsultation festgelegten Frist an den FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie gesendet werden:

    • elektronisch, mit dem Online-Formular
    • per Post, an folgende Adresse:

    FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie
    Öffentliche Konsultation Doel 4 und Tihange 3
    Boulevard du Roi Albert II, 16
    1000 Bruxelles

    Kommentare und Stellungnahmen sollten sich vorzugsweise auf den Titel oder den spezifischen Teil des Projekts oder Umweltverträglichkeitsberichts beziehen, auf den sie sich beziehen.

    NEHMEN SIE AN DER ÖFFENTLICHEN KONSULTATION TEIL

    Entscheidung und Nachbereitung

    Im Anschluss an die öffentliche Anhörung und andere Konsultationen wird ein Gesetzesentwurf im Parlament vorgelegt. Die Diskussionen zu diesem Gesetzentwurf werden auf der Website des Repräsentantenhauses verfügbar sein.

    Letzte Aktualisierung
    17 Mai 2023