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Gemäß dem Gesetz vom 28. November 2022 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht oder das nationale Recht melden, welche in einer juristischen Einheit des Privatsektors festgestellt wurden, können Personen auf eigenen Wunsch – und sofern sie die gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllen – eine Meldung bei den vom König bestimmten zuständigen Behörden einreichen.
Mit dem Königlichen Erlass vom 23. Januar 2023 wurde der FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie im Rahmen seiner Überwachungsaufgaben und in den vom Gesetz genannten Bereichen zum zuständigen Behörde ernannt.
Dabei handelt es sich um die folgenden Bereiche:
- Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
- Produktsicherheit und -konformität;
- Verbraucherschutz;
- Netzsicherheit (im Energiebereich);
- Verstöße in Bezug auf den Binnenmarkt gemäß Artikel 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Wer kann eine Meldung einreichen?
Sie können eine Meldung als Whistleblower einreichen, wenn Sie
- im privaten Sektor arbeiten;
- Informationen über Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen in einem beruflichen Kontext erlangt haben.
Dieses Verfahren betrifft somit vor allem
- Arbeitnehmer in einem Unternehmen
- selbstständige Erwerbstätige
- Aktionäre
- ehrenamtliche Helfer
- Praktikanten
- Lieferanten
Bei welcher Stelle können Sie eine Meldung einreichen?
Zur Meldung eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen, die in die Zuständigkeitsbereiche des FÖD Wirtschaft fallen, wenden Sie sich an das Zentrum für Integrität des föderalen Ombudsmanns
Zentrum für Integrität des föderalen Ombudsmanns
Föderales Institut für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte.
Um Unterstützung oder Informationen über Whistleblower zu erhalten, können Sie sich an das Föderale Institut für Menschenrechte wenden. Föderales Institut für den Schutz und die Förderung der MenschenRechte: