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    Die als „Innovationsprämie“ bezeichnete Maßnahme besteht in der vollständigen Befreiung von der Prämie, die ein Arbeitgeber seinen kreativen Arbeitnehmern gewährt und zahlt, um eine Idee, die innerhalb des Unternehmens umgesetzt wird, zu belohnen.

    Das Unternehmen zahlt keine Sozialbeiträge auf diese Prämie. Der Arbeitnehmer zahlt auch keine Sozialbeiträge und diese Prämie ist nicht besteuert. Diese Prämie ist also 100% netto.

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    Die Zielgruppe

    Jedes Unternehmen, das dem Gesetz vom 5. Dezember 1968 über Kollektivverträge und paritätische Ausschüsse unterliegt, kann Innovationsprämien gewähren.

    Jeder Arbeitnehmer, der durch einen Arbeitsvertrag mit einem der oben genannten Unternehmen verbunden ist, kann sie in Anspruch nehmen, und zwar unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags:

    • unbefristet;
    • befristet;
    • für eine klar definierte Arbeit;
    • im Rahmen der Beschäftigung von Studenten usw.

    Innovation in diesem Kontext

    Eine Innovation ist eine Neuheit, die einen echten Mehrwert für die normalen Aktivitäten des Unternehmens darstellt. Dieser Mehrwert kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen:

    • Technik;
    • Wirtschaft;
    • Produktivität;
    • Umwelt;
    • Organisation;
    • Wohlbefinden am Arbeitsplatz;

    Die Innovation bezieht sich auf:

    • Produkte;
    • Dienstleistungen;
    • Herstellungsverfahren;
    • andere Arbeitsprozesse;
    • die Arbeitsumgebung.

    Die Innovation ist:

    • radikal oder inkremental (d. h. es kann sich um ein völlig neues Konzept oder um die Verbesserung eines bestehenden Konzepts handeln);
    • von einem oder mehreren Beschäftigten des Unternehmens und nicht von Dritten entwickelt und vorgeschlagen;
    • im Unternehmen umgesetzt, um langfristig einen Mehrwert für die normale Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu schaffen.

    Die Bedingungen für eine Befreiung

    Die Prämie ist kein Ersatz für den Lohn. Sie wird nur Arbeitnehmern gewährt, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt sind.

    Der Betrag pro Arbeitnehmer darf seinen monatlichen Bruttolohn nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag der gezahlten Prämien darf 1% der Lohnsumme des Unternehmens nicht übersteigen.

    Sie wird höchstens 10 Arbeitnehmern für dasselbe Projekt gewährt.

    Die Prämie gilt für höchstens 10% der Arbeitnehmer. In Unternehmen mit weniger als 30 Personen beträgt diese Höchstzahl jedoch drei Personen.

    Wie kann man von der Befreiung profitieren?

    Das eingeführte Verfahren ist flexibel und unbürokratisch. Es besteht aus drei Phasen:

    Interne Transparenz

    Zuerst informiert der Arbeitgeber die Arbeitnehmer in seinem Unternehmen über die Kriterien und Verfahren. Anschließend informiert er jedes Mal, wenn ein Innovationsprojekt ausgezeichnet wird, alle Beschäftigten des Unternehmens darüber, dass für dieses Projekt eine Prämie gewährt wird.

    Mitteilung an den FÖD Wirtschaft

    Der Arbeitgeber übermittelt dem FÖD Wirtschaft die Informationen über die Innovation mithilfe eines standardisierten Formulars (PDF, 1,17 MB). Der FÖD Wirtschaft analysiert die Gültigkeit des Antrags in Bezug auf die Innovationsaspekte. Gegebenenfalls fordert er zusätzliche Informationen an. Er teilt seine Bewertung in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen mit.

    Formular herunterladen (PDF, 1.17 MB)

    Mitteilung an das Landesamt für soziale Sicherheit (LSS)

    Der Arbeitgeber teilt dem LSS von sich aus die Beträge und die Namen der Empfänger dieser Prämie mit, und zwar innerhalb eines Monats nach der Gewährung dieser Prämie an primesinnovation@onss.fgov.be.

    Letzte Aktualisierung
    15 Februar 2023

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