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    Sie haben Ihren Flug direkt bei einem Luftfahrtunternehmen gebucht

    Wenn Sie als Verbraucher Ihre Reise selbst organisieren und Ihren Flug direkt (online) gebucht haben, ohne dass ein Reiseveranstalter oder ein professioneller Reisevermittler eingeschaltet wurde, ist die Erstattung Ihres Flugtickets nicht einfach. In diesem Fall genießen Sie nicht den gesetzlichen Schutz, der im Gesetz vom 21. November 2017 über den Verkauf von Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen und Reisedienstleistungen (im Folgenden: Gesetz über Pauschalreisen) vorgesehen ist. Bucht man beispielsweise nur den Flug ohne andere touristische Leistungen, so handelt es sich nicht um eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung im rechtlichen Sinn. So können Sie sich beispielsweise auch nicht auf das Gesetz über Pauschalreisen berufen, wenn Sie nur den Flug oder Ihre Ferienunterkunft selbst buchen.

    Es gibt vier Optionen. Sie sollten abwägen, welche Option die besten Chancen auf Entschädigung bietet:

    • Die Umbuchung bei einem Luftfahrtunternehmen der gleichen Gruppe
    • Die mit Ihrer Kreditkarte verbundene Versicherung in Anspruch nehmen
    • Die Versicherung der insolventen Fluggesellschaft in Anspruch nehmen
    • Die Anmeldung Ihrer Forderung beim Konkursverwalter

    Ihre Buchung bei einem Luftfahrtunternehmen der gleichen Gruppe umtauschen

    Viele Luftfahrtunternehmen sind Teil einer internationalen Gruppe, die durch Fusionen und Übernahmen in der Branche entstanden ist. Wenn Ihr Luftfahrtunternehmen in Konkurs geht, aber Teil einer solchen internationalen Gruppe ist, kann ein anderes Luftfahrtunternehmen der Gruppe eine Umbuchung des Flugtickets akzeptieren, aber das ist nicht die Regel. Es lohnt sich aber, dies zu überprüfen. Die anderen zur Gruppe gehörenden Unternehmen bürgen in der Regel nicht für diese Art von Schulden. Falls doch, dann ist das ein Glücksfall. Beachten Sie, dass Sie mögliche zusätzliche Kosten für die Umbuchung berücksichtigen müssen.

    Die mit Ihrer Kreditkarte verbundene Versicherung in Anspruch nehmen

    Manchmal sehen die Geschäftsbedingungen Ihrer Kreditkarte eine Rückerstattung für Waren oder Dienstleistungen vor, die nicht geliefert wurden.

    Das ist zwar nicht die allgemeine Regel, aber es kann sich immer lohnen, zu prüfen, ob im Fall des Konkurses eines Luftfahrtunternehmens eine Rückerstattung des Flugtickets vorgesehen ist.

    Weitere Informationen zur Beanstandung einer Belastung Ihrer Kreditkarte.

    Die Versicherung des insolventen Luftfahrtunternehmens in Anspruch nehmen

    Wenn Luftfahrtunternehmen nur Flugtickets verkaufen und selbst keine Pauschalreisen oder damit verbundene Reiseleistungen anbieten, sind sie nicht gesetzlich verpflichtet, eine Insolvenzversicherung anzubieten. Wenn sie jedoch auch als Reiseveranstalter oder Vermittler von Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen im Sinne des Gesetzes tätig sind, müssen sie über eine solche Versicherung verfügen.

    Wenn Sie z. B. nur den Flug gebucht haben, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung Ihres Flugtickets durch die Versicherung, wenn der Flug wegen Zahlungsunfähigkeit nicht durchgeführt werden kann.

    Wenn der Flug Teil einer von der Fluggesellschaft organisierten Pauschalreise ist, unterliegt er dem Insolvenzschutz.

    Ihre Forderung beim Konkursverwalter anmelden

    Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich zur Entschädigung wenden müssen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, Ihre Forderung bei dem vom Gericht zur Abwicklung des Konkurses bestellten Konkursverwalter anzumelden. Dieses Verfahren ist nicht immer einfach, denn vor allem müssen Sie den Namen des Konkursverwalters kennen.

    Wie finde ich den Konkursverwalter?

    Für Unternehmen mit Sitz in Belgien können Sie sich an die Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) wenden. Sie können anhand der Unternehmensnummer oder des Namens des insolventen Unternehmens suchen. Dort finden Sie den Link zum Belgischen Staatsblatt, in dem der Konkursbeschluss veröffentlicht wird (KBO Public Search). Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Konkursverwalters und die Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Forderung anmelden zu können. Diese muss in der Regel innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung des Beschlusses eingereicht werden.

    Wenn das Luftfahrtunternehmen in einem EU-Mitgliedstaat Konkurs angemeldet hat, kann Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum möglicherweise dabei helfen, die Kontaktdaten des Konkursverwalters herauszufinden und Sie durch das Verfahren zu begleiten.

    Sie haben den Flug über einen Reiseveranstalter oder Reisevermittler gebucht.

    Wenn der Flug aufgrund des Konkurses Ihres Luftfahrtunternehmens nicht stattfinden konnte, muss der Reiseveranstalter Ihnen gemäß dem Gesetz über Pauschalreisen eine vollwertige Alternative anbieten. Dabei kann es sich um ein anderes Abreisedatum, ein anderes Luftfahrtunternehmen, ein anderes Reiseziel oder sogar um die vollständige Erstattung des Reisepreises handeln.

    Wenn Ihr Reiseveranstalter oder Reisevermittler in Konkurs geht, können Sie die Insolvenzversicherung in Anspruch nehmen, zu deren Abschluss sie gesetzlich verpflichtet sind. In diesem Fall wird der Versicherer Ihnen die Anzahlung oder den bereits bezahlten Reisepreis zurückerstatten oder dafür sorgen, dass Sie eine andere Reise unternehmen können. Wenn Sie bereits abgereist sind und Ihre Reise nicht fortsetzen können, haben Sie das Recht auf Rückführung.

    Die vorgeschriebene Insolvenzversicherung fällt unter eine europäische Regelung, die in das nationale Recht aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) umgesetzt wurde. Mit anderen Worten: Wenn Sie Ihre Reise in Belgien oder einem anderen EU-Mitgliedstaat gebucht haben und sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes über Pauschalreisen fällt, sind Sie vor dem Konkurs Ihres Reiseveranstalters oder Reisevermittlers geschützt. In Belgien wird diese Garantie durch eine Versicherung gewährleistet.

    Sie haben eine verbundene Reiseleistung über das Luftfahrtunternehmen gebucht

    Wenn Sie einen Flug bei einem Luftfahrtunternehmen buchen, bietet diese Ihnen eine zusätzliche Reiseleistung an, z. B. einen Aufenthalt oder einen Mietwagen. Wenn Sie diese zusätzliche Reiseleistung innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung Ihres Flugtickets buchen, handelt es sich um eine verbundene Reiseleistung. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft über eine Insolvenzversicherung verfügen. Im Falle eines Konkurses der Fluggesellschaft muss Ihr Flug und alles, was an die Fluggesellschaft gezahlt wurde, über diese Versicherung zurückerstattet werden.

    Möchten Sie mehr über Ihre Rechte als Reisender erfahren?

    Ihre gesetzlichen Rechte bei der Buchung einer Pauschalreise oder einer verbundenen Reiseleistung.

    Gesetzliche Insolvenzversicherung Ihres Reiseveranstalters oder Reisevermittlers.

    Allgemeine Informationen über Ihre gesetzlichen Rechte als Fluggast bei Annullierung, Verspätung Ihres Fluges, Überbuchung, Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks.

    Ausführliche Informationen und Informationen über Ihre Rechte im Zusammenhang mit anderen Formen der Personenbeförderung finden Sie auf der Website des FÖD Mobilität:

    Letzte Aktualisierung
    24 Oktober 2022