Euro-Banknoten und -Münzen sind generell das anerkannte Zahlungsmittel. Barzahlungen dürfen unter keinen Umständen verweigert werden, auch wenn sie bestimmten Regeln unterliegen, insbesondere hinsichtlich der Rundung und der Proportionalität zwischen den für die Zahlung verwendeten Banknotenstückelungen und dem zu zahlenden Preis (Memorandum über die Verweigerung von 200- und 500-Euro-Scheinen (PDF, 28.4 KB)).
Neben Bargeld werden in den meisten Geschäften mittlerweile auch elektronische Zahlungsmittel verwendet. Diese Zahlungsmittel bieten sowohl Händlern als auch Verbrauchern zahlreiche Vorteile und ermöglichen unter anderem die Bekämpfung von Betrug und Geldwäsche.
Wie beim Bargeld zielen einige gesetzliche Bestimmungen darauf ab, die Verwendung elektronischer Zahlungsmittel zu regulieren, insbesondere in Bezug auf die Kosten und die Bereitstellung für die Kunden.
So sind ab dem 1. Juli 2022 alle Unternehmen (im Sinne des Art. 1.8 39° des Wirtschaftsgesetzbuches) verpflichtet, sich entsprechend auszurüsten, um ihren Privatkunden (Verbrauchern) mindestens ein elektronisches Zahlungsmittel anzubieten.