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    Zeit für die Rundung

    Seit 1. Dezember werden Barzahlungen auf 5 Cent gerundet. Münzen von 1- und 2-Cent- bleiben als Zahlungsmittel gültig.

    Warum?

    Die 1- und 2-Cent-Münzen sind sehr teuer in der Herstellung (Rohstoffe, Prägung, Transport …) und werden nur selten verwendet. Tatsächlich bleiben sie oft im Portemonnaie liegen oder werden zu Hause gehortet. Deshalb müssen ständig neue 1- und 2-Cent-Münzen geprägt werden.

    Mit der obligatorischen Rundung für Barzahlungen zielt die belgische Regierung darauf ab, die Verwendung dieser 1- und 2-Cent-Münzen zu reduzieren. Laut einer Anfang 2018 durchgeführten Umfrage sind 8 von 10 Einzelhändlern und 7 von 10 Verbraucher für das Runden.

    Wer muss Beträge ab- bzw. aufrunden?

    Die neuen Rundungsverpflichtungen gelten für alle Unternehmen im Sinne von Buch VI des Wirtschaftsgesetzbuches, d.h. für jede natürliche oder juristische Person, die auf nachhaltige Weise ein wirtschaftliches Ziel verfolgt.

    Daher wird das Runden der Barzahlungen nicht nur von Unternehmen im üblichen Sinne, sondern auch von freien Berufen und allen Personen, Vereinigungen, Verwaltungen, usw. angewandt werden, die regelmäßig in Verbindung zu den Verbrauchern stehende wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

    So wird beispielsweise eine Gemeinde, die ein Schwimmbad, eine Bibliothek oder ein Kulturzentrum verwaltet, für diese Art von Tätigkeit als „Unternehmen“ betrachtet. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn sie die Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises übernimmt, da diese Tätigkeit in den Anwendungsbereich ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben fällt und daher nicht „wirtschaftlicher“ Natur ist.

    Auch Vereinigungen werden als Unternehmen betrachtet, wenn sie regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (z.B. bei Verkäufen von Produkten an Verbraucher). Daran ändert auch die Tatsache nichts, ob eine Vereinigung eventuell eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt oder nicht.

    Verkäufe zwischen Privatpersonen sind ebenso wie Verkäufe zwischen Unternehmen nicht von den verbindlichen Rundungsregeln betroffen.

    Wie funktioniert die Rundung?

    Der Gesamtbetrag, den der Verbraucher in bar bezahlt, muss gerundet werden. Der Preis der einzelnen Artikel wird also nicht gerundet!

    Unternehmen sind verpflichtet, die Barzahlungen von Verbrauchern (Privatpersonen) unter den folgenden Bedingungen ab- oder aufzurunden:

    • die Zahlung wird in der gleichzeitigen physischen Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmens geleistet, und  
    • der zu zahlende Betrag beträgt mehr als 5 Cent.

    Fernverkäufe (Internetverkäufe zum Beispiel), zwischen Privatpersonen oder zwischen Unternehmen, sind von der Regel ausgeschlossen.

    Unternehmen können allerdings beschließen, die Rundung auch bei anderen von ihnen akzeptierten Zahlungsmitteln anzuwenden, wenn die gleichen Bedingungen erfüllt sind. Wenn sie sich dafür entscheiden, müssen sie die Rundung bei all ihren Kunden und bei allen Zahlungsmitteln anwenden, auβer Mahlzeitschecks, Öko-Schecks und Gutscheine.

    Bei der Rundungspraxis müssen Unternehmen die folgenden Regeln einhalten:

    • Wenn ein Unternehmen nur Barzahlungen rundet, werden nur die tatsächlich in bar gezahlten Beträge gerundet (auch wenn die Zahlung sowohl in bar als auch teilweise mit einem anderen Zahlungsmittel geleistet wird);
    • Beschließt ein Unternehmen, die Rundungspraxis auch bei bargeldlosen Zahlungsmitteln anzuwenden, erfolgt die Rundung auf den zu zahlenden Gesamtbetrag nach Abzug der Betragen bezahlt mit Mahlzeitschecks, Öko-Schecks oder Gutscheine (auch wenn die Zahlung sowohl in bar als auch teilweise mit einem anderen Zahlungsmittel geleistet wird). In diesem Fall hängt das Unternehmen gut sichtbar den folgenden Gesetzestext aus:  „Der Gesamtbetrag wird immer gerundet (PDF, 524.6 KB)“;
    • Auf dem Kassenzettel oder dem Beleg sind der zu zahlende Gesamtbetrag und der gerundete Betrag anzugeben, unabhängig davon, ob es sich um den tatsächlich in bar gezahlten oder um den tatsächlich gezahlten Gesamtbetrag handelt.

    Buch VI WiGB – Art. VI.7/1 und VI.7/2 WiGB

    Rundungsregeln

    Der in bar zu zahlende Gesamtbetrag wird je nach Fall auf die nächsten 0 bzw. 5 Cent ab- bzw. aufgerundet.

    • Wenn ein in bar zu zahlender Gesamtbetrag auf 1 oder 2 Cent endet, wird auf x,x0 Euro abgerundet.
    • Wenn ein in bar zu zahlender Gesamtbetrag auf 3, 4, 6 oder 7 Cent endet, wird auf x,x5 Euro auf- bzw. abgerundet.
    • Wenn ein in bar zu zahlender Gesamtbetrag auf 8 oder 9 Cent endet, wird auf x,(x+1)0 Euro aufgerundet.

      Der in bar zu zahlende Betrag endet auf

      Gerundet

      Beispiele (in Euro)

      x,x1

      x,x0

      12,91 wird zu 12,90

      x,x2

      x,x0

      12,92 wird zu 12,90

      x,x3

      x,x5

      12,93 wird zu 12,95

      x,x4

      x,x5

      12,94 wird zu 12,95

      x,x5

      x,x5

      12,95 bleibt 12,95

      x,x6

      x,x5

      12,96 wird zu 12,95

      x,x7

      x,x5

      12,97 wird zu 12,95

      x,x8

      x,(x+1)0

      12,98 wird zu 13,00

      x,x9

      x,(x+1)0

      12,99 wird zu 13,00

      rundungsregeln

      Was passiert mit den 1- und 2-Cent-Münzen?

      Die 1- und 2-Cent-Münzen bleiben als gesetzliches Zahlungsmittel bestehen. Sie werden weder aus dem Verkehr gezogen noch verlieren sie ihren Wert.

      Die 1- und 2-Cent-Münzen können daher weiterhin verwendet werden. Zur Bank gehen, um sie zurückzugeben, ist also nicht nötig.

      Unternehmen können diese Münzen nicht als Zahlungsmittel ablehnen, solange sie in einer angemessenen Menge (maximal 50 Stück pro Zahlung) verwendet werden.

      Verbraucher sind ebenfalls nicht in der Lage, sie abzulehnen, wenn ein Unternehmen ihnen Wechselgeld gibt.

      Sind Sie ein Unternehmen?

      Sie müssen bei allen Zahlungen in physischer Anwesenheit des Kunden in Ihrer Einrichtung (d.h. nicht beim Online-Verkauf) den Gesamtbetrag (d.h. nicht pro Artikel), den Ihr Kunde bar bezahlt, runden. Bei anderen Zahlungsmethoden können Sie frei entscheiden, ob Sie runden oder nicht.

      Wenn Sie die Rundung nur bei Barzahlungen anwenden:

      1. Fragen Sie vor jeder Zahlung zuerst Ihren Kunden, wie viel er mit einer festen oder festgesetzten Zahlungsmethode (z.B. Mahlzeitschecks, Öko-Schecks, Gutscheine, usw.) bezahlen möchte.
      2. Sobald dieser Betrag bezahlt wurde, wenden Sie die Rundungsprinzipien auf den Saldo des ursprünglich fälligen Betrags an, der tatsächlich in bar bezahlt wird.
      3. Geben Sie auf dem Kassenzettel oder dem Beleg Ihres Kunden den gesamten ungerundeten Betrag sowie den gerundeten Betrag an. 

      Das eventuelle Wechselgeld an den Kunden wird immer aufgerundet.

      Wenn Sie sich entschieden haben, die Rundung bei bargeldlosen Zahlungen anzuwenden:
       

      1. Hängen Sie den Text „Der Gesamtbetrag wird immer gerundet (PDF, 524.6 KB)“ in Ihrer Einrichtung gut sichtbar für Ihre Kunden in der Nähe der Kassen aus.
      2. Geben Sie auf dem Kassenzettel oder dem Beleg Ihres Kunden den gesamten ungerundeten sowie den gerundeten Kaufbetrag an.

      Weitere Informationen finden Sie auf der Seite mit den häufig gestellten Fragen zu den Rundungsregeln für Unternehmen.

      Sind Sie ein Verbraucher?

      Weitere Informationen finden Sie auf der Seite mit den häufig gestellten Fragen zu den Rundungsregeln für Verbraucher

      Letzte Aktualisierung
      14 März 2022