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Zur Bekämpfung des Kilometerbetrugs hat der Gesetzgeber ein System zur Zertifizierung des Kilometerstands von Gebrauchtfahrzeugen eingeführt: den Car-Pass.
Seit 2004 muss jede Privatperson und jeder Berufsangehörige, die bzw. der einem privaten Käufer ein gebrauchtes Auto verkaufen möchte, Letzterem einen Car-Pass für das verkaufte Fahrzeug aushändigen. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn ein Fahrzeug von einer Privatperson an einen Berufsangehörigen der Automobilbranche weiterverkauft wird.
Eine „Privatperson“ ist eine Person, die kein Berufsangehöriger ist und die daher nicht üblicherweise oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Fahrzeuge kauft oder verkauft oder Arbeiten an Fahrzeugen durchführt. Privatpersonen und Unternehmen/Selbstständige gelten im Sinne dieser Gesetzgebung als „Privatpersonen“, sofern sie keine Berufsangehörigen sind.
Ebenso müssen gewerbliche Verkäufer, wenn sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug zum Verkauf anbieten, in ihren Anzeigen und ihrem Showroom die Fahrzeugdaten ausweisen, die der VoG Car-Pass zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
Welche Rolle hat die VoG Car-Pass?
Die VoG Car-Pass ist die Einrichtung, die zuständig ist für:
- die Ausstellung des Car-Passes durch Unternehmen, die für technische Kontrollen zugelassen sind;
- die Zentralisierung von Informationen wie der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, dem Datum des Kilometerzählers und dem Kilometerstand. Diese Daten werden ihr zur Verfügung gestellt von:
- Berufsangehörigen der Automobilbranche (Werkstätten, Karosseriewerkstätten, Reifenzentralen usw.)
- den Herstellern neuer Fahrzeuge oder ihren Beauftragten, die auch den Kilometerstand der verbundenen Fahrzeuge und den Kilometerstand von Fahrzeugen, die vor der Zulassung in Belgien bereits in einem anderen Land zugelassen waren, übermitteln
- den mit der technischen Kontrolle zugelassenen Unternehmen, die ebenfalls den Kilometerstand jedes zur Inspektion vorgeführten Fahrzeugs erfassen.
Welche Informationen stehen auf dem Car-Pass?
Der Car-Pass erwähnt den Kilometerstand des Fahrzeugs sowie die folgenden Daten:
- alle registrierten Kilometerstände des Fahrzeugs, sowie die entsprechenden Registrierungsdaten
- falls verfügbar die Euronorm, die das Fahrzeug erfüllt
- falls verfügbar, die offiziellen CO2-Emissionszahlen und die entsprechenden Prüfverfahren
- etwaige Rückrufaktionen, denen für das betreffende Fahrzeug nicht nachgekommen wurde
- die Tatsache, dass das Fahrzeug nach einem Unfall einer Kontrolle unterzogen werden muss, bevor es wieder in den Verkehr gebracht werden kann.
Er vermerkt außerdem:
- die Marke und das Modell des Fahrzeugs
- das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs und, falls abweichend und soweit verfügbar, das Datum der Erstzulassung in Belgien
- die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs
- das Datum, an dem das Dokument ausgestellt wurde
- die Identifikationsnummer des Car-Passes, mit der die Echtheit des Dokuments überprüft werden kann.
Der Verkäufer muss spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den Nachweis erbringen können, dass der Käufer den Car-Pass erhalten hat.
Welche Vorteile bietet der Car-Pass?
- Mit dem Car-Pass kann sich der Käufer eine bessere Vorstellung vom Wert des Fahrzeugs machen, das er kaufen möchte.
- Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs von einer Werkstatt oder einer Privatperson sieht das Gesetz vor, dass der Käufer, wenn er den Car-Pass nicht erhält, beim Richter die Auflösung des Kaufvertrags beantragen kann. Wenn dieser die Auflösung des Vertrags anordnet, muss der Kauf als nicht existent angesehen werden und die Kaufsumme muss dem Käufer zurückerstattet werden.
- Das Car-Pass-System bringt mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit in den Gebrauchtfahrzeugsektor.