Das Konzert Ihres Lieblingskünstlers ist ausverkauft. Ist denn wirklich kein Platz mehr frei? Sie recherchieren schnell im Internet. Und zu Ihrer Freude finden Sie noch Eintrittskarten: direkt auf der ersten Seite, die in den Suchergebnissen angezeigt wird. Am Tag des Konzerts melden sich am Empfang und dort wird Ihnen der Zutritt verweigert.
Sie sind Opfer eines Betrugs beim Weiterverkauf von Konzertkarten geworden.
Wie gehen Schwindler beim betrügerischen Weiterverkauf von Eintrittskarten vor?
Die Betrüger richten eine Website für den Weiterverkauf von Konzertkarten ein. Sie geben ihr einen Domainnamen (eine URL-Adresse), sodass der Anschein erweckt wird, es handele sich dabei um eine offizielle Verkaufsstelle für Konzertkarten. Dieser Name kann ganz allgemeiner Art sein oder speziell für eine bestimmte Tournee gewählt werden.
In der Regel konzentrieren sich die Schwindler auf große, populäre Konzerte, deren Eintrittskarten sehr schnell (d. h., innerhalb von nur zwei Stunden) ausverkauft sind. Sie operieren unmittelbar nach der Ankündigung des Konzerts oder der Tournee, bevor der Vorverkauf beginnt, und somit Monate bevor das Konzert tatsächlich stattfindet.
Anschließend setzen sie Techniken zur Optimierung von Suchbegriffen und gesponserte Anzeigen ein. Wenn Sie also im Internet nach Karten für ein Konzert suchen, ist es die betrügerische Website, die ganz oben in den Suchergebnissen erscheint – noch vor der des offiziellen Verkäufers. Und da Sie unbedingt eine Karte haben wollen, lassen Sie alle Vorsicht außer Acht und klicken schnell auf die betrügerische Seite.
Sie bestellen die Karten auf der betrügerischen Website, bezahlen sie sofort per Kreditkarte und erhalten eine professionell aussehende Bestätigungs-E-Mail. Letztendlich werden diese Karten aber entweder nie bei Ihnen ankommen oder Sie erhalten gefälschte oder ungültige Karten.
Bei dieser Art von Betrug nutzen die Schwindler sowohl die Ungeduld der Verbraucher als auch den Hype um sehr beliebte Konzerte aus. Die Verbraucher sind dann weniger wachsam und kaufen oft auf der erstbesten Website, die Plätze anbietet.
Die Schwindler bedienen sich auch der Spekulation. Sie machen sich die Tatsache zunutze, dass der Versand und die Zustellung der Eintrittskarten erst Monate nach der Buchung erfolgt, in der Regel nur wenige Tage oder Wochen vor dem Konzerttermin. So haben sie genug Zeit, um mit dem ergaunerten Geld von der Bildfläche zu verschwinden.
Was sagt das Gesetz über den Weiterverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen?
Das Gesetz vom 30. Juli 2013 über den Weiterverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen besagt Folgendes:
- Der regelmäßige Weiterverkauf und der gelegentliche Weiterverkauf zu einem Preis, der den vom ursprünglichen Verkäufer mitgeteilten Endpreis überschreitet, sind verboten.
Wenn der offizielle Verkäufer über einen Fall von verbotenem Weiterverkauf informiert wird, kann er die Eintrittskarte für ungültig erklären („Blacklisting“). Verbrauchern mit einer für ungültig erklärten Karte wird der Zugang zur Veranstaltungsräumlichkeit verweigert. - Der Weiterverkauf über das Internet durch ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat unterliegt grundsätzlich der Verbraucherschutzbehörde dieses Staates.
Der Weiterverkauf ist nicht per se in allen Mitgliedstaaten verboten. Meistens informieren die Unternehmen, die die Eintrittskarten weiterverkaufen, die Verbraucher über die entsprechenden Risiken und weisen auf ihrer Website deutlich darauf hin.
- Unternehmen, die Eintrittskarten weiterverkaufen, müssen dem Verbraucher klar und unmissverständlich die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:
- Eigenschaft des Verkäufers: Der Verbraucher muss wissen, dass er nicht mit dem offiziellen Kartenverkäufer handelt.
- Art der angebotenen Karte: Der Verbraucher muss darüber informiert werden, dass es sich um eine weiterverkaufte Karte handelt und dass der zu zahlende Preis ggf. höher ist als der auf der Karte angegebene Wert.
- Risiko: Der Verbraucher muss darüber informiert werden, dass ihm der Zugang mit der vorgezeigten Karte verweigert werden kann, wenn sie auf die „Blacklist“ gesetzt wurde.
- Rückerstattungsmodalitäten: im Falle einer für ungültig erklärten Karte und eines verschobenen oder abgesagten Konzerts.
Wurden Sie Opfer eines Betrugs beim Weiterverkauf von Konzertkarten? Was können Sie tun?
- Wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte bezahlt haben, fechten Sie die Transaktion an, z. B. über die Website macarte.be.
- Melden Sie den illegalen Weiterverkauf von Eintrittskarten über ConsumerConnect.
Geben Sie als Beschwerdeführer „Privatperson“ und als Gegenpartei „Unternehmen“ an. Wählen Sie das Thema „Reisen & Freizeit (Veranstaltungen, Sport, Horeca)“ und dann das Szenario „Eintrittskarten für Veranstaltungen“. Sie erhalten Tipps und Informationen zu den zu unternehmenden Schritten sowie die Kontaktdaten von Personen, die Ihnen helfen können.