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Zur Bekämpfung des Kilometerbetrugs hat der Gesetzgeber ein System zur Zertifizierung des Kilometerstands von Gebrauchtfahrzeugen eingeführt: den Car-Pass.
Seit 2004 muss jede Privatperson und jeder Berufsangehörige, die bzw. der einem privaten Käufer ein gebrauchtes Auto verkaufen möchte, Letzterem einen Car-Pass aushändigen. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn ein Fahrzeug von einer Privatperson an einen Berufsangehörigen der Automobilbranche weiterverkauft wird.
Eine „Privatperson“ ist eine Person, die kein Berufsangehöriger ist und die daher nicht üblicherweise oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Fahrzeuge kauft oder verkauft oder Arbeiten an Fahrzeugen durchführt. Privatpersonen und Unternehmen/Selbstständige gelten im Sinne dieser Gesetzgebung als „Privatpersonen“, sofern sie keine Berufsangehörigen sind.
Das Gesetz vom 22. Dezember 2022 hat das Gesetz vom 11. Juni 2004 über die Informationspflicht beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen geändert. Es sieht neue Verpflichtungen vor, die seit dem 1. Juli 2023 in Kraft sind.
Wenn sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug zum Verkauf anbieten, müssen gewerbliche Verkäufer in ihren Anzeigen und ihrem Showroom die Fahrzeugdaten ausweisen, die der VoG Car-Pass zu diesem Zeitpunkt vorliegen:
- alle registrierten Kilometerstände
- falls verfügbar, die Euronorm, die das Fahrzeug erfüllt
- falls verfügbar, die offiziellen CO2 -Emissionszahlen und die entsprechenden Prüfverfahren
- etwaige Rückrufaktionen, denen für das betreffende Fahrzeug nicht nagekommen wurde
- die Tatsache, dass das Fahrzeug nach einem Unfall einer Kontrolle unterzogen werden muss, bevor es wieder in den Verkehr gebracht werden kann
- das Vorhandensein oder Fehlen eines Elektromotors für seinen Antrieb
- gegebenenfalls die offizielle Reichweite im Elektrobetrieb
- gegebenenfalls die Art des Kraftstoffs
Das Gesetz vom 22. Dezember sieht auch vor, dass die Car-Pass-Daten für nickkommerzielle, anonymisierten Studien und Statistiken verwendet werden können.
Außerdem können die Unternehmen der VoG Car-Pass die Zählerstände anhand des Kennzeichens statt der Fahrgestellnummer mitteilen. Dadurch wird die Anzahl der Fehler bei der Kodierung der Fahrgestellnummer verringert.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen die Berufsangehörigen der Automobilbranche neben dem Kilometerstand eine Beschreibung der am Fahrzeug durchgeführten Arbeiten vorlegen, und zwar mit Hilfe der elektronischen Anwendungen, die die VoG Car-Pass zu diesem Zweck gemäß den von ihr festgelegten Modalitäten zur Verfügung stellt.
Informationen auf dem Car-Pass
Beim Verkauf des Fahrzeugs an eine Privatperson muss der (gewerbliche oder private) Verkäufer den Car-Pass aushändigen. Dieses Dokument erwähnt den Kilometerstand des Fahrzeugs sowie die folgenden Daten:
- alle registrierten Kilometerstände des Fahrzeugs, sowie die entsprechenden Registrierungsdaten
- falls verfügbar die Euronorm, die das Fahrzeug erfüllt
- falls verfügbar, die offiziellen CO2-Emissionszahlen und die entsprechenden Prüfverfahren
- etwaige Rückrufaktionen, denen für das betreffende Fahrzeug nicht nachgekommen wurde
- die Tatsache, dass das Fahrzeug nach einem Unfall einer Kontrolle unterzogen werden muss, bevor es wieder in den Verkehr gebracht werden kann
- das Vorhandensein oder Fehlen eines Elektromotors für seinen Antrieb
- gegebenenfalls die offizielle Reichweite im Elektrobetrieb
- gegebenenfalls die Art des Kraftstoffs
Er vermerkt außerdem:
- die Marke und das Modell des Fahrzeugs
- das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs und, falls abweichend und soweit verfügbar, das Datum der Erstzulassung in Belgien
- die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs
- das Datum, an dem das Dokument ausgestellt wurde
- die Identifikationsnummer des Car-Passes, mit der die Echtheit des Dokuments überprüft werden kann
- eine Beschreibung der am Fahrzeug durchgeführten Arbeiten (ab dem 1. Januar 2024)
Der Verkäufer muss spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den Nachweis erbringen können, dass der Käufer den Car-Pass erhalten hat.
Vorteile vom Car-Pass
Dank des Car-Pass-Systems ist der Kilometerbetrug in Belgien so gut wie verschwunden. Weitere Informationen finden Sie im Jahresbericht 2022 der VoG Car-Pass.
Mit dem Car-Pass kann sich der Käufer eine bessere Vorstellung vom Wert des Fahrzeugs machen, das er kaufen möchte.
Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs von einer Werkstatt oder einer Privatperson sieht das Gesetz vor, dass der Käufer, wenn er den Car-Pass nicht erhält, beim Richter die Auflösung des Kaufvertrags beantragen kann. Wenn dieser die Auflösung des Vertrags anordnet, muss der Kauf als nicht existent angesehen werden und die Kaufsumme muss dem Käufer zurückerstattet werden.
Das Car-Pass-System bringt mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit in den Gebrauchtfahrzeugsektor.
Übermittlung von Daten der zentralen Datenbank
Ab dem 1. Juli 2023 können die Daten auf dem Car-Pass für folgende Zwecken verarbeitet werden:
- Weitergabe an Dritte, die dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtung beim Verkauf eines bereits zugelassenen Fahrzeugs beantragen
- Organisation der Datenabfrage durch Fachleute
- Erstellung eines Jahresberichts über die Tätigkeiten der VoG Car-Pass und Veröffentlichung dieses Berichts
- Archivierung im öffentlichen Interesse, Durchführung von oder Teilnahme an Studien zu historischen, wissenschaftlichen oder statistischen Zwecken und Weitergabe der Ergebnisse an Dritte
- Weitergabe der Daten an gesetzlich festgelegte Dritte zur Archivierung im öffentlichen Interesse oder zur Durchführung von Studien zu historischen, wissenschaftlichen oder statistischen Zwecken
Wenn die VoG Car-Pass zustimmt, die Daten an Dritte weiterzugeben, um sie im öffentlichen Interesse zu archivieren oder um Studien zu historischen, wissenschaftlichen oder statistischen Zwecken durchzuführen, schließt sie mit diesen Dritten einen Vertrag ab, der mindestens bestimmte Elemente enthalten muss: die Modalitäten, nach denen die betroffenen Personen ihre Rechte ausüben können, die Modalitäten, nach denen die Parteien Anträge auf Erhalt und Verarbeitung der Daten zur Archivierung im öffentlichen Interesse oder zur Durchführung von Studien zu historischen, wissenschaftlichen oder statistischen Zwecken stellen können, die Kategorien von Daten, die die VoG dem Empfänger zur Verfügung stellt, die Modalitäten der weiteren Verbreitung der Daten, die Verpflichtung des Empfängers und etwaiger weiterer Empfänger, die Daten nach der Erstellung der Studie oder der anonymen Gesamtstatistik zu löschen oder sie der VoG zurückzugeben und vorhandene Kopien zu löschen, sowie die Dauer der vorgesehenen Verarbeitung.