La fraude au kilométrage

Sie haben das Schnäppchen des Jahrhunderts gemacht: ein Gebrauchtfahrzeug, das angesichts des Alters des Fahrzeugs einen recht guten Kilometerstand aufweist. Auf den ersten Kilometern bemerken Sie jedoch sofort anormale Verschleißerscheinungen.

Sie sind wahrscheinlich einem Betrug am Kilometerzähler zum Opfer gefallen. Der Kilometerstand Ihres Autos ist in Wirklichkeit höher als angegeben.

Das Verfälschen des Kilometerstands, eine unfaire Praxis

Das Verfälschen des Kilometerstands beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen ist eine weit verbreitete Praxis, die Käufer täuscht und ehrliche Verkäufer benachteiligt.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Gebrauchtwagen mit gefälschtem Kilometerstand kaufen, zahlen zu viel für ihr Fahrzeug, da der tatsächliche Verschleiß höher ist als der Kilometerstand vermuten ließ. Verkäuferinnen und Verkäufer, die korrekt vorgehen und sich keines Betrugs schuldig machen, werden Opfer unlauterer Praktiken, die den Markt destabilisieren.

Der Car-Pass bietet Schutz vor Betrugshandlungen mit dem Kilometerzähler

Um diese unlauteren Praktiken wirksam zu bekämpfen, hat der belgische Gesetzgeber das Car-Pass-System eingeführt.

Alle Verkäufer von Gebrauchtfahrzeugen, ob privat oder gewerblich, sind verpflichtet, den Käufern einen Car-Pass – eine offizielle Bescheinigung, die den Kilometerstand bestätigt – auszuhändigen, wenn der Käufer eine Privatperson ist.

Wenn Sie den Car-Pass erhalten, sehen Sie darin unter anderem die bekannten Kilometerstände und das Ablesedatum. So bekommen Sie eine Idee, wie viele Kilometer das Fahrzeug bereits gefahren wurde und können den Zustand des Fahrzeugs besser einschätzen.

Im Rahmen des Car-Pass-Systems ist die VoG Car-Pass zuständig für:

  • die Ausstellung des Car-Passes durch Unternehmen, die für technische Kontrollen zugelassen sind;
  • die Zentralisierung von Informationen wie der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, dem Datum des Kilometerzählers und dem Kilometerstand, die von Berufsangehörigen aus der Automobilbranche, Herstellern von Neufahrzeugen und zugelassenen Unternehmen für die technische Kontrolle bereitgestellt werden.

Was beinhaltet der Car-Pass? Welche Vorteile bietet er? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf der Seite Car-Pass: Informationen über Gebrauchtfahrzeuge[SG(ESE1] 

Tipps zur Vermeidung von Betrugshandlungen mit dem Kilometerstand

  • Verlangen Sie vom Verkäufer, dass er Ihnen den Car-Pass für das Fahrzeug ausstellt, bevor Sie den Verkauf abschließen. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn er sich weigert, können Sie den Verkauf annullieren lassen, außer wenn Sie an einen Berufsangehörigen aus der Automobilbranche (Werkstatt, Händler) verkaufen.
  • Überprüfen Sie, ob die angezeigten Kilometerstände einem logischen zeitlichen Verlauf folgen und ob der letzte auf dem Car-Pass angegebene Kilometerstand mit dem Wert auf dem Kilometerzähler übereinstimmt.
  • Prüfen Sie die Echtheit des Car-Passes. Wenn Sie Zweifel haben, geben Sie dessen Nummer auf der Car-Pass-Website ein, um dies zu überprüfen.
  • Melden Sie dies über die Meldestelle des FÖD Wirtschaft.
    Geben Sie als Beschwerdeführer „Privatperson“ und als Gegenpartei „Privatperson“ an. Wählen Sie das Thema „Einkauf & Verkauf“, dann eines der Szenarien zum Car-Pass. Oder wenn Sie mit einem Berufsangehörigen aus der Automobilbranche zu tun hatten, geben Sie als Gegenpartei „Unternehmen“ an, wählen Sie das Thema „Lieferung & Garantie“ und anschließend eines der Szenarien zum Car-Pass. Sie erhalten Stellungnahmen und Informationen zu den zu unternehmenden Schritten sowie die Kontaktdaten von Personen, die Ihnen helfen können.

Fragen?

Sehen Sie sich die häufig gestellten Fragen an.

Sie können sich auch wenden an den:

FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie
Generaldirektion für Wirtschaftsregulierung
Dienst Schutz der Verbraucherrechte
City Atrium C
Rue du Progrès 50
1210 Brüssel

Tel.: +32 2 277 81 68
E-Mail: HRC.CONS@economie.fgov.be

Letzte Aktualisierung
29 August 2023