Im Falle einer erheblichen Verspätung eines Fluges haben Sie gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 je nach Dauer der Verspätung und Länge des Fluges Anspruch auf:

  • Informationen (bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden), insbesondere durch eine schriftliche Mitteilung, die die Entschädigungs- und Unterstützungsregeln sowie die Kontaktdaten der nationalen Behörde enthält, die für die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) 261/2004 zuständig ist (gemäß Artikel 14 dieser europäischen Verordnung);
  • Unterstützung (Artikel 8), d. h. bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden das Recht, zwischen einem Rückflug zum ursprünglichen Abflugort oder der Erstattung des Flugpreises (innerhalb von sieben Tagen) zu wählen, wenn die Reise aufgrund der Verspätung nicht mehr sinnvoll ist; 
  • Betreuungsleistungen (Artikel 9): Erfrischungen, Mahlzeiten, Unterkunft und Beförderung, zwei kostenlose Telefongespräche (oder Telexe, Faxe, E-Mails) während der Wartezeit auf einen späteren Flug;
  • eine Ausgleichszahlung (Artikel 7), deren Höhe je nach Länge der Reise zwischen 250 und 600 EUR liegt, wenn die Fluggäste verspäteter Flüge einen Zeitverlust von mindestens drei Stunden ab dem Zeitpunkt der Ankunft am ursprünglich von dem Luftfahrtunternehmen vorgesehenen Zielort erleiden (gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2009 zur Auslegung der Verordnung 261/2004/EG und zur Gewährung von Ausgleichsleistungen an Fluggäste, die Opfer einer Verspätung sind).

Kann das Luftfahrtunternehmen jedoch nachweisen, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, so begründet diese Verspätung keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung.

Rechtsstreitigkeiten und Beschwerden

Verspätung/Annullierung von Flügen

FÖD Mobilität und Transportwesen  
Generaldirektion Flugverkehr (GDFV) 
Strategiebüro - Rechte der Fluggäste

City Atrium (6. Etage - Locker PAX) 
Rue du Progrès 56 
1210 Brüssel

Tel.: +32 (0)2 277 44 00 (zwischen 09.00 und 12.00 Uhr) 
Fax: + 32 (0)2 277 40 73 
E-Mail: passenger.rights@mobilit.fgov.be

Grenzüberschreitende Streitigkeiten und Beschwerden

Europäisches Verbraucherzentrum 
Rue de Hollande 13 
1060 Brüssel

Tel.: 02 542 33 89 
E-Mail: info@cecbelgique.be

Letzte Aktualisierung
24 Oktober 2022