Der Anbieter der verbundenen Reiseleistung haftet nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der erworbenen Reiseleistungen. Im Falle eines Problems sollten Sie sich daher direkt an den jeweiligen Anbieter der Reiseleistung (Hotel, Luftfahrtunternehmen, Autovermietung usw.) wenden.

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Letzte Aktualisierung
24 Oktober 2022