Als Reisender, der eine verbundene Reiseleistung erworben hat, sind Sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden, der Ihnen die verbundene Reiseleistung angeboten hat, rechtlich geschützt.
Wenn die Reise aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden gefährdet ist, wird die Versicherungsgesellschaft eingreifen und Ihnen eine Rückerstattung anbieten. Falls erforderlich, werden Sie ohne zusätzliche Kosten nach Hause gebracht. Bis zu Ihrer Rückführung ist der Versicherer für die Finanzierung der Unterkunft zuständig.
Besuchen Sie die Website des Insolvenzversicherers. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Reisevertrag und in der Reisebestätigung. Verwenden Sie das Anmeldeformular auf der Website, um Ihren Antrag auf Intervention online oder per Post einzureichen.
Sind Sie sicher, dass Sie eine verbundene Reiseleistung gebucht haben? Informieren Sie sich auf unserer Seite mit der Definition der verschiedenen Arten von Reiseverträgen.