Der Gewerbetreibende, der eine verbundene Reiseleistung vermittelt, muss Sie vor Vertragsabschluss mittels eines Standardinformationsformulars darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine Pauschalreise handelt und Sie daher nicht dieselben Rechte haben.

Kommt der Gewerbetreibende dieser Verpflichtung nicht nach, so unterliegt er für alle in der verbundenen Reiseleistung enthaltenen Reisedienstleistungen bestimmten Verpflichtungen, die normalerweise für einen Pauschalreiseveranstalter gelten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Vertragsübertragung
  • die Kündigungsmöglichkeiten die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Reiseleistungen
  • die Verpflichtung zur Hilfeleistung
  • Preisnachlass und Entschädigung.

Wenn Sie eine verbundene Reiseleistung buchen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Bedenkzeit, auch wenn Sie online buchen.

Sind Sie sicher, dass Sie eine verbundene Reiseleistung gebucht haben? Informieren Sie sich auf unserer Seite mit der Definition der verschiedenen Arten von Reiseverträgen.

Letzte Aktualisierung
24 Oktober 2022