Haben Sie eine verknüpfte Reiseleistung gebucht? Sie können dann nicht die Rechte geltend machen, die für Pauschalreisen gelten, aber Sie als Reisender genießen Rechtsschutz im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers, der Ihnen die entsprechende Reiseleistung angeboten hat. Im Übrigen unterliegt Ihr Vertrag dem Zivilrecht, insbesondere dem Vertragsrecht.

Sind Sie sicher, dass Sie einen verknüpften Reiseservice gebucht haben? Konsultieren Sie unsere Seite mit der Definition der verschiedenen Arten von Reiseverträgen.

Fahrgastrechte in der EU

Ihre zugehörige Reiseleistung umfasst die Personenbeförderung und Sie hatten eine Verspätung oder Annullierung Ihres Flugzeugs, Zuges, Schiffs oder Busses? In solchen Fällen haben Sie als Passagier bei Reisen innerhalb, aus oder in die Europäische Union dennoch bestimmte Rechte. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des FÖD Mobilität und Verkehr:

Der FÖD Mobilität und Verkehr sorgt für die Einhaltung der Fahrgastrechte bei internationalen Fahrten von und nach Belgien. Fahrgäste können, wenn ihre Rechte verletzt wurden, eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle des FÖD Mobilität und Verkehr einreichen, sofern sie zuvor eine Beschwerde beim Beförderer eingereicht haben.

Reklamieren Sie daher immer zuerst bei Ihrem Transportunternehmen. Tun Sie es so schnell wie möglich. Verwenden Sie, falls verfügbar, deren Erklärungsformular. Fluggäste können auch das europäische Beschwerdeformular verwenden.

Letzte Aktualisierung
6 Januar 2023