Im Falle einer separaten Reiseleistung können Sie nicht die gleichen Rechte geltend machen wie bei Pauschalreisen. In diesen Fällen ist das Zivilrecht, insbesondere das Vertragsrecht, anwendbar.

Wenn Sie ein Hotel über eine Buchungsplattform gebucht haben, sollten Sie sich bei Problemen mit dem Hotelbetreiber in Verbindung setzen. Eine solche Plattform erleichtert lediglich den Vertragsabschluss zwischen Reisenden und Hotelbetreibern. Die Buchungsplattform selbst ist nicht für den reibungslosen Ablauf Ihres Aufenthaltes im Hotel verantwortlich. 

Sind Sie sicher, dass Sie eine separate Reiseleistung gebucht haben? Informieren Sie sich auf unserer Seite mit der Definition der verschiedenen Arten von Reiseverträgen.

Letzte Aktualisierung
24 Oktober 2022