Haben Sie eine separate Reiseleistung über einen Vermittler, der auch als Reiseveranstalter oder Anbieter von Pauschalreisen auftritt, gebucht? Als Reisender sind Sie dann im Falle einer finanziellen Insolvenz des Vermittlers rechtlich geschützt. Sie fallen also nicht unter diesen Rechtsschutz, wenn Sie eine Reiseleistung selbst direkt bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, ohne dass ein Gewerbetreibender aus dieser Branche eingeschaltet wurde.
Wenn die Reise aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Vermittlers gefährdet ist, wird die Versicherungsgesellschaft eingreifen und Ihnen eine Rückerstattung anbieten.
Besuchen Sie die Website des Insolvenzversicherers. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Reisevertrag und in der Reisebestätigung. Verwenden Sie das Anmeldeformular auf der Website, um Ihren Antrag auf Intervention online oder per Post einzureichen.
Sind Sie sicher, dass Sie eine separate Reiseleistung gebucht haben? Informieren Sie sich auf unserer Seite mit der Definition der verschiedenen Arten von Reiseverträgen.