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Nach Buchung der Pauschalreise sind Preiserhöhungen nur unter strengen Bedingungen möglich. Ihr Reisevertrag muss ausdrücklich eine Preisänderung vorsehen, und auch eine Preisminderung muss möglich sein. Es muss sich um eine Preisanpassung aufgrund von im Gesetz beschriebenen Kostenänderungen handeln, wie z. B.:
- Kraftstoffpreis
- bestimmte Steuern
- Wechselkurs
Wenn die Erhöhung 8 % des Gesamtpreises übersteigt, haben Sie das Recht, die Reise gebührenfrei zu stornieren. In diesem Fall können Sie auch eine Entschädigung verlangen. Wird die 8%-Schwelle nicht überschritten, müssen Sie die Preiserhöhung akzeptieren.
Im Reisevertrag muss auch angegeben werden, wie diese Preisanpassung berechnet wird. Der Reiseveranstalter muss Sie hierüber mindestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise auf einem dauerhaften Träger (z.B. Brief oder E-Mail) klar und verständlich unter Angabe der Gründe für die Preiserhöhung und der vorgenommenen Berechnung informieren.
Der Buchungspreis ist verbindlich. Handelt es sich jedoch um einen eklatanten Fehler (z. B. ein Preis von 200 Euro statt 2.000 Euro), kann er korrigiert werden. Sie haben das Recht, das Angebot einer Reise zum entsprechenden Preis anzunehmen oder abzulehnen.
Sind Sie sicher, dass Sie eine Pauschalreise gebucht haben? Informieren Sie sich auf unserer Seite mit der Definition der verschiedenen Arten von Reiseverträgen.