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Reiseveranstalter und Vermittler sind gesetzlich verpflichtet, vorvertragliche Informationen zu erteilen. Vor dem Abschluss eines Pauschalreisevertrags muss der Reiseveranstalter und/oder der Vermittler Sie über Ihre Rechte informieren (mittels eines obligatorischen Standardformulars), und Sie müssen die Informationen erhalten, die Sie für Ihre Kaufentscheidung benötigen. Dazu gehören die folgenden Informationen:
- die wichtigsten Merkmale der in der Pauschalreise enthaltenen Reiseleistungen (Reiseziel, Transportmittel, Art der Unterbringung, Mahlzeiten, Ausflüge usw.);
- die Kontaktdaten des Reise veranstalters und ggf. des Vermittlers;
- der Gesamtpreis und die Zahlungsbedingungen;
- gegebenenfalls die Mindestteilnehmerzahl an der Reise;
- Pässe, Visa und notwendige gesundheitliche Formalitäten;
- Stornierungsmöglichkeiten als Reisender; und
- Informationen über eventuelle zusätzliche Rücktritts- oder Beistandsversicherungen
Diese Informationen müssen nicht auf einmal, z. B. in einer Broschüre, bereitgestellt werden, aber Sie sollten sie in klarer, verständlicher und sichtbarer Form erhalten, bevor Sie Ihre endgültige Buchung vornehmen. Die in der Reisebroschüre oder im Prospekt bzw. bei Online-Buchungen auf der Website erscheinenden Angaben sind verbindlich.
Der Reiseveranstalter und der Vermittler haften für eventuelle Fehler bei der Buchung. Dies gilt natürlich nicht für Fehler, die dem Reisenden zuzuschreiben sind oder durch außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände verursacht wurden.
Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Bedenkzeit, auch wenn Sie online buchen.
Bestätigung der Reise
Der Reiseveranstalter oder Vermittler ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Kopie des Pauschalreisevertrags oder eine Bestätigung des Vertrags auszuhändigen. Sie muss Ihnen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder kurz danach auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief oder E-Mail) zugestellt werden.
Der Pauschalreisevertrag oder seine Bestätigung muss alle vorvertraglichen Informationen enthalten. Daraus müssen auch klar, verständlich und deutlich hervorgehen:
- Ihre besonderen Wünsche als Reisender;
- die Verantwortung des Veranstalters für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen;
- die Verpflichtung, Hilfe zu leisten, wenn Sie sich in Schwierigkeiten befinden;
- die Kontaktdaten der Versicherungsgesellschaft, die im Falle der Insolvenz des Veranstalters oder Vermittlers eintritt;
- die Kontaktdaten des örtlichen Vertreters des Veranstalters;
- die Verpflichtung des Reisenden, etwaige Mängel bei der Durchführung der Pauschalreise anzuzeigen;
- die erforderlichen Kontaktinformationen für unbegleitete Minderjährige;
- das Beschwerdeverfahren und Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung; und
- Ihr Recht, den Vertrag auf eine andere Person zu übertragen.
Überprüfen Sie immer, ob die Reisebestätigung dem entspricht, was bei der Buchung Ihrer Reise vereinbart wurde. Wenden Sie sich bei Fehlern in der Buchung (Preis, Abreisedatum, Unterkunft, Aktivitäten usw.) rechtzeitig an Ihren Vermittler oder Reiseveranstalter und verlangen Sie eine Korrektur. Verlangen Sie auch eine schriftliche Bestätigung.
Bitte beachten Sie, dass eine Gebühr erhoben werden kann, wenn Sie nach der Buchung Änderungen vornehmen möchten (z. B. eine andere Zimmerkategorie oder ein anderes Abreisedatum). Eine Gebühr wird in der Regel auch erhoben, wenn Sie Korrekturen vornehmen lassen (z. B. falsch geschriebene Namen). Nehmen Sie diese Korrekturen rechtzeitig vor Ihrem Abreisedatum vor.
Ihr Reiseveranstalter muss Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Pauschalreise die erforderlichen Belege, Reisegutscheine und Fahrkarten aushändigen. Sie muss Sie im Voraus informieren über:
- geplante Abreisezeiten
- die Anmeldefrist
- geplante Zeiten für Zwischenstopps, Anschlüsse und Ankunft
Musterbrief: Pauschalreise - Buchungsfehler durch Reiseveranstalter oder Vermittler (DOCX, 24.38 KB)
Sind Sie sicher, dass Sie eine Pauschalreise gebucht haben? Informieren Sie sich auf unserer Seite mit der Definition der verschiedenen Arten von Reiseverträgen.