Sie haben einen Anruf, einen Brief oder eine E-Mail von einem Inkassobüro oder einem Gerichtsvollzieher bezüglich einer Schuld oder einer unbezahlten Rechnung erhalten? Versucht dieser Sie dazu zu bringen, ungerechtfertigte Rechnungen zu bezahlen?
Wenn ein Inkassobüro oder ein Gerichtsvollzieher von einem Unternehmen beauftragt wird, den Betrag einer unbezahlten Rechnung einzuziehen (einzutreiben), prüfen Sie immer, mit wem Sie zu tun haben, und vergewissern Sie sich, dass die Schuld/Rechnung authentisch ist!
Wie gehen falsche Inkassobüros und Gerichtsvollzieher vor?
Ein betrügerisches Inkassobüro oder ein Gerichtsvollzieher ruft Sie im Namen eines Unternehmens an, das Ihnen z. B. vor einigen Monaten oder Jahren eine günstige Reise oder einen Preisnachlass auf Produkte angeboten hat.
In vielen Fällen haben Sie tatsächlich einen Anruf von diesem Unternehmen erhalten, aber das Angebot nicht angenommen. Oder Sie haben noch nie einen Anruf von diesem Unternehmen erhalten. Wie auch immer das Szenario aussieht, der Vertrag ist frei erfunden.
Das Büro oder der Gerichtsvollzieher teilt Ihnen mit, dass Sie noch eine unbezahlte Rechnung haben, die sich inzwischen auf einige hundert Euro beläuft. Es kommt auch vor, dass das Inkassobüro vorgibt, eine nicht existierende Schuld (z. B. eine Steuerschuld) eintreiben zu wollen. Auf jeden Fall drängt er Sie, diese Summe so schnell wie möglich zu begleichen, und scheut sich nicht, Ihnen E-Mails mit fiktiven Mahnungen zu schicken.
Bei dieser Art von Betrug versucht das falsche Inkassobüro oder der falsche Gerichtsvollzieher immer, Sie durch mehrere Briefe, E-Mails und/oder Telefonanrufe unter Druck zu setzen, damit Sie zahlen. Wenn Sie nach weiteren Informationen über den geschuldeten Betrag fragen, antwortet er Ihnen nicht oder bleibt in seiner Antwort sehr vage. Es kommt auch vor, dass das betrügerische Büro Ihnen mit einer Pfändung oder der Einschaltung eines Gerichtsvollziehers droht, obwohl es dazu nicht befugt ist.
Schützen Sie sich vor betrügerischen Inkassobüros und Gerichtsvollziehern in 7 Schritten
1. Identifizieren Sie das Unternehmen, bei dem Sie eine unbezahlte Rechnung haben
- Prüfen Sie zunächst, ob Sie das Unternehmen kennen oder ob Sie eine Schuld bei dem Unternehmen haben, die Sie begleichen müssen. Ist dies nicht der Fall, haben Sie mit einem Betrugsversuch zu tun.
2. Verlangen Sie klare Informationen über die unbezahlte Schuld/Rechnung
- Fordern Sie zusätzliche Informationen über die unbezahlte Schuld oder Rechnung an. Sie können den Vertrag oder die Originalrechnung zurückfordern. Wenn das Inkassobüro sie nicht bereitstellen kann, bestreiten Sie die Schuld und fordern Sie das Büro auf, Sie nicht mehr zu kontaktieren.
- Das Büro/der Gerichtsvollzieher ruft Sie an und drängt Sie, die offene Rechnung zu bezahlen, obwohl Sie keine schriftliche Mahnung erhalten haben? Hüten Sie sich! Nach dem Gesetz muss Ihnen ein Schreiben mit Inverzugsetzung zugestellt werden, wenn Sie auf keine der Mahnungen reagiert haben. Die Inverzugsetzung ist die letzte Warnung, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Sie haben in jedem Fall eine erste Zahlungsfrist von mindestens 15 Tagen.
3. Überprüfen Sie die Identität des Inkassobüros
- Lassen Sie sich die Kontaktdaten des Inkassobüros geben (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmensnummer und Nummer der Eintragung als Inkassobüro beim FÖD Wirtschaft).
- Überprüfen Sie, ob das Inkassobüro in der Liste der eingetragenen Personen, die eine Tätigkeit im Bereich der gütlichen Schuldeneintreibung ausüben, aufgeführt ist. Jedes Inkassobüro muss zwingend beim FÖD Wirtschaft eingetragen sein und somit eine Unternehmensnummer haben. Ist dies nicht der Fall, haben Sie mit einem Betrugsversuch zu tun.
- Sehen Sie die Seite Liste der Telefonverkäufer und Inkassobüros, für die der FÖD Wirtschaft Meldungen erhalten hat, ein.
4. Geben Sie niemals persönliche Daten weiter
- Betrüger fragen oft nach einer Kopie Ihres Personalausweises und/oder Ihrer Bankkarte. Geben Sie solche Daten niemals weiter!
5. Schenken Sie den Pfändungsdrohungen keinen Glauben, die Sie per Telefon oder E-Mail erhalten
- Nur ein echter Gerichtsvollzieher ist berechtigt, eine Pfändung vorzunehmen. Hierzu wird er immer offiziell per Briefwechsel kommunizieren, aber niemals per E-Mail oder Telefon.
6. Zahlen Sie nichts
- Geben Sie nicht dem Druck eines Inkassobüros nach, das Sie zu einer schnellen Zahlung auffordert. Sie haben immer mindestens 15 Tage Zeit, um eine Schuld zu prüfen oder zu begleichen.
7. Bestreiten Sie die Schuld, die Sie begleichen müssen
- Um eine Schuld anzufechten, sollten Sie dies am besten per E-Mail mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben tun. Führen Sie alle Argumente an, die belegen, dass die Rückforderung unbegründet ist. Verwenden Sie unseren Musterbrief Einspruch gegen die gütliche Eintreibung durch Ihr Inkassobüro, Zweifel bezüglich der Schuld.
Sie sind Opfer eines betrügerischen Inkassobüros oder Gerichtsvollziehers, was können Sie tun?
- Haben Sie die Schulden oder die offene Rechnung unter Drohungen beglichen? Benachrichtigen Sie so schnell wie möglich Ihre Bank.
- Erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizei.
- Melden Sie das betrügerische Inkassobüro oder den betrügerischen Gerichtsvollzieher über die Website ConsumerConnect.