Situation

Sie träumen davon, das Konzert der „Queens of the Dark Moon“ zu sehen, doch die Veranstaltung ist bereits ausverkauft. Glücklicherweise haben Sie im Internet eine Seite gefunden, auf der es noch die Möglichkeit gibt, Plätze nachzukaufen. Zugegeben: Sie sind deutlich teurer. Aber für die „Queens of the Dark Moon“ sind Sie bereit, tief in die Tasche zu greifen ...

Risiko

In Belgien ist der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Veranstalter festgelegten Preis verboten. Wenn Sie Tickets bei einem inoffiziellen Händler kaufen, riskieren Sie, dass Ihnen der Zutritt zur Vorstellung verweigert wird, obwohl Sie das Ticket in gutem Glauben und zu einem hohen Preis erworben haben.

Ratschlag

Kaufen Sie Ihre Eintrittskarten nur beim offiziellen Händler.

Meiden Sie Internetseiten, die Eintrittskarten weiterverkaufen. Dabei handelt es sich häufig um ausländische Websites, die nicht dem belgischen Recht unterliegen. Ihre Tätigkeit ist legal, aber nur in ihrem Land!

Verlassen Sie sich nicht auf eine Internetadresse mit der Endung „.be“: Das bedeutet nicht automatisch, dass es sich um eine belgische Website handelt oder dass Sie geschützt sind.

In die Falle getappt?

Benachrichtigen Sie die Wirtschaftsinspektion über ConsumerConnect (www.consumerconnect.be). Auf dieser Plattform finden Sie auch Informationen über Ihre Rechte als Verbraucher.

Letzte Aktualisierung
2 April 2026