Situation

Sie erhalten einen ansprechend gestalteten Katalog mit vielen verlockenden Artikeln. Ein beigefügtes Schreiben verspricht Ihnen zudem ein Geschenk, wenn Sie eine Bestellung aufgeben.

Risiko

Das Begleitschreiben, der diesem Katalog beiliegt, ist nichts anderes als ein kommerzielles Angebot. Das versprochene Geschenk ist oft von geringem Wert. Der einzige Zweck besteht darin, Sie zum Kauf von Produkten zu verleiten, die Sie nicht unbedingt benötigen.

Ratschlag

Solche Werbeaktionen sind grundsätzlich nicht illegal.

Seien Sie jedoch vorsichtig, wenn das Geschenk der einzige Anreiz für Ihre Bestellung ist. Überlegen Sie, ob die Produkte, die Sie dafür kaufen müssen, nicht letztlich zu teuer sind.

In die Falle getappt?

Sie müssen nichts tun, denn a priori ist in dieser Situation nichts illegal.

Wenn Sie dennoch der Meinung sind, dass die Werbung irreführend oder täuschend ist, benachrichtigen Sie die Wirtschaftsinspektion über ConsumerConnect (www.consumerconnect.be).

Letzte Aktualisierung
2 April 2026