Eine Doppeleintragung liegt vor, wenn einer registrierten Einheit mehrere Unternehmensnummern zugewiesen wurden.

Sie können sowohl Registrierte Einheiten natürliche Person als Registrierte Einheiten Rechtsperson sein.

Es wird insbesondere davon ausgegangen, dass es sich als Doppeleintragung betrachtet:

  • für die Registrierte Einheit natürliche Person: die Nummer von Entiteiten, die denselben Namen, Vornamen, Adresse und möglicherweise die gleiche nationale Registernummer und/oder BIS-Nummer haben;
  • für die Registrierte Einheit Rechtsperson: die Nummern von Einheiten, die denselben Namen, dieselbe Anschrift des Sitzes und eventuell dieselbe Rechtsform haben.

Ausführlichere Informationen finden Sie im vollständigen verfahren (PDF, 638.02 KB).

Melding von Doppeleintragungen
an den Verwaltungsdienst der ZDU

Per Post:

Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie
Verwaltungsdienst der Zentralen Datenbank der Unternehmen
Dienst Doppeleintragungen
Northgate II
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel
Letzte Aktualisierung
23 Mai 2023

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