Die Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) misst der Qualität der Daten der registrierten Einheiten (nachfolgend Einheiten) sowie der eingetragenen Niederlassungseinheiten große Bedeutung bei. In Zusammenarbeit mit ihren Nutzern hat die ZDU eine Analyse durchgeführt, um diese Datenqualität zu bewerten.

Die Ergebnisse dieser Analyse sind in den folgenden Dokumenten zusammengefasst:

Auf dieser Grundlage erstellte die ZDU die Liste der vorrangigen Qualitätsanforderungen (PDF, 536.64 KB).

Um eine kontinuierliche Verbesserung der Datenqualität zu gewährleisten, führt die ZDU regelmäßig Maßnahmen durch, entweder in Form eines Qualitätsprojekts, das auf eines der vorrangigen Bedürfnisse eingeht, oder durch eher punktuelle Aktionen und Aktualisierungen.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten aktuellen Entwicklungen:

Projekte zur Qualitätssicherung

Aktivitäten der Niederlassungseinheiten

Eine Einheit ist verpflichtet, für jede im ZDU registrierte Niederlassungseinheit die tatsächlich in oder von dieser Niederlassungseinheit aus durchgeführten Tätigkeiten zu registrieren.

 Um die Qualität der ihren Nutzern zur Verfügung gestellten Informationen zu verbessern, hat die ZDU folgende Maßnahmen ergriffen:

  • die Definitionen von Haupttätigkeiten, Nebentätigkeiten und ausgeübten Tätigkeiten wurden klarer gefasst;
  • Hilfstätigkeiten müssen gestrichen werden und können nicht mehr eingetragen werden.

Darüber hinaus müssen die folgenden Regeln beachtet werden:

  • jede Niederlassungseinheit muss mindestens eine und darf höchstens fünf Haupttätigkeiten haben;
  • es dürfen ausschließlich tatsächlich ausgeübte Tätigkeiten eingetragen werden.

Diese Regeln gelten für alle Neueintragungen ab dem 28. März 2025. Bestehende Einheiten müssen sich ab November 2026 an diese Regeln halten. Ab diesem Zeitpunkt können sie ihre Daten über die App My Enterprise kostenlos an diese Regeln anpassen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite „Definitionen der Tätigkeitsarten und Verpflichtungen zur Eintragung der Tätigkeiten auf Ebene der Niederlassungseinheiten“.

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen sind in den beiden folgenden Grafiken deutlich erkennbar.

Grafik 1 zeigt, dass Niederlassungseinheiten mit Hilfstätigkeiten fast verschwunden . Grafik 2 zeigt den ausgeprägten Rückgang des Anteils neuer Niederlassungseinheiten mit einer großen Anzahl von Tätigkeiten.

Grafik 1. Entwicklung der Gesamtzahl der Niederlassungseinheiten mit einer Hilfstätigkeit

 

Grafik 2. Entwicklung des Prozentsatzes der Niederlassungseinheiten, die mit mehr als 40 Tätigkeiten gegründet wurden

Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Abschaffung von Unternehmerfähigkeiten und Genehmigungen - 01.12.2025

Die Unternehmersfähigkeiten und Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Wandergewerbe (mit Ausnahme von außerhalb des Wohnsitzes des Verbrauchers), dem Schaustellergewerbe und dem Nachweis von betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen wurden abgeschafft. Infolgedessen wurden die entsprechenden Daten in der ZDU gelöscht. Es handelte sich um etwa 1.100.000 Daten zu 700.000 Einheiten.

Abschaffung von Hilfstätigkeiten - 15.05.2025

Im Rahmen des Qualitätssicherungsprojekts zur Verbesserung der Tätigkeiten der Niederlassungseinheiten wurde beschlossen, keine Hilfstätigkeiten mehr in der ZDU einzutragen. Den Unternehmern wurde die Möglichkeit gegeben, ihre Hilfstätigkeiten in Haupt- oder Nebentätigkeiten umzuwandeln.  Anschließend wurden von der ZDU noch rund 11.000 Hilfstätigkeiten von etwa 3.500 Niederlassungseinheiten aus der Datenbank entfernt.

Letzte Aktualisierung
9 April 2026