AskREACH , das 2017 initiiert wurde, ist ein EU-Projekt, das darauf abzielt, Verbraucher:innen und Unternehmen dabei zu unterstützen, ihr „Auskunftsrecht“ über sehr besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) in verbrauchernahen Erzeugnissen durchzusetzen. Tatsächlich legt die Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Artikel 33.2 fest, dass Lieferanten verpflichtet sind, Bürger:innen oder Verbraucher:innen auf Ersuchen binnen 45 Tagen Informationen über das Vorhandensein von SVHC in den von ihnen in Verkehr gebrachten Erzeugnissen zur Verfügung zu stellen.

Die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die zweimal jährlich aktualisiert wird, ist auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)  verfügbar.  Auf dieser Liste findet man unter anderem die meisten der auf EU-Ebene identifizierten endokrinen Disruptoren wieder. Aus diesem Grund sieht eine der Aktionen (Aktionsblatt B.3) des Nationalen Aktionsplans für endokrine Disruptoren (NAPED) den Beitritt Belgiens zu diesem europäischen Projekt vor.

Zweck des AskREACH-Systems

Belgien hat sich daher 2023 dem AskREACH-Projekt angeschlossen. Dessen Hauptziel ist es, den Kommunikationsfluss von Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen zwischen Lieferanten und Verbraucher zu erleichtern. Belgische Lieferanten können ab sofort zu dem Projekt beitragen, indem sie das Vorhandensein von SVHC im AskREACH-System kodieren. Diese Daten sind den Verbrauchern über die Scan4Chem-App zugänglich . Ein Lieferant ist jeder Produzent oder Importeur eines Erzeugnisses, Händler oder anderer Akteur der Lieferkette, der das Erzeugnis in Verkehr bringt. Wenn Sie davon betroffen sind, finden Sie in den folgenden Überschriften weitere Informationen zu Ihren Pflichten  und zur Nutzung des Lieferanten-Interface.

Am AskREACH-Projekt sind inzwischen 16 europäische Länder beteiligt: Belgien, Frankreich, Deutschland, Serbien, Luxemburg, Kroatien, Tschechische Republik, Österreich, Lettland, Estland, Litauen, Griechenland, Portugal, Dänemark, Schweden und Polen. Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) koordiniert das Projekt. Es hat sich folgende Ziele gesetzt:

  • Sensibilisierung der Industrie und der Akteure des Vertriebs bezüglich ihrer Informationspflichten gemäß Artikel 33.2 der REACH-Verordnung,
  • Verbesserung des Informationsflusses zu SVHC zwischen Verbrauchern und Unternehmen,
  • Weitergabe einfacher und deutlicher Informationen für Verbraucher über das Vorhandensein von SVHC in ihren Erzeugnissen,
  • Besserer Schutz der Gesundheit der Verbraucher, indem sie ermutigt werden, verantwortungsvolle Kaufentscheidungen zu treffen und so ihre potenzielle Exposition gegenüber diesen Stoffen zu begrenzen,
  • Begrenzung der potenziellen Auswirkungen dieser Erzeugnisse auf die Umwelt, insbesondere durch die Erfüllung der Grundsätze des Aktionsplans Zero Pollution und durch die Förderung des Übergangs zu einer europäischen Kreislaufwirtschaft durch sicherere Alternativen,
  • Verbesserung der Substitution von SVHC in verbrauchernahen Erzeugnissen durch Beschleunigung der Nachfrage der Verbraucher nach SVHC-freien Erzeugnissen und Förderung des Bewusstseins in der Industrie.
Letzte Aktualisierung
21 August 2023

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